„Strafjustiz versus UVS: Wer kontrolliert die Kriminalpolizei?“

Antrittsvorlesung von Univ.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf zum Thema „Strafjustiz versus UVS: Wer kontrolliert die Kriminalpolizei?“

Ein Bericht von Wolfgang Helm

Zwei im letzten Jahr neu an die Universität Wien berufene Strafrechtswissenschaftler hielten am 2.5.2011 im Beisein des Rektors und des Dekans ihre Antrittsvorlesungen im Großen Festsaal vor hoch qualifiziertem Auditorium. Nachdem zunächst Peter Lewisch seinen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts gelegenen Forschungsschwerpunkt vorgestellt hatte, widmete sich Susanne Reindl-Krauskopf in ihrem Vortrag der erst kürzlich erfolgten Aufhebung zweier Worte in § 106 StPO durch den Verfassungsgerichtshof, mit der kriminalpolizeiliche Maßnahmen aus eigener Macht (als AuvBZ, Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt) wiederum der Kontrolle der unabhängigen Verwaltungssenate unterstellt worden sind.

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Neuerungen beim EU-Grundrechtsschutz

Von Prof. Dr. Jan Bergmann, Stuttgart* Nach Art. 51 Abs. 1 GRCh gilt die gemäß Art. 6 EUV-L mit den EU- und AEU-Verträgen gleichrangige Grundrechtecharta vor allem für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union; für die Mitgliedstaaten gilt sie ausschließlich „bei der Durchführung des Rechts der Union“. Was dies auf der normativen …

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Verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen gegen alkoholisierte Lenker und Verkehrsrowdies

von  Gero Schmied

Unabhängiger Verwaltungssenat Wien

Eine kritische Analyse aus der Sicht der Berufungsinstanz

(schriftliche Fassung des am Verkehrsrechtstag 2009 gehaltenen Vortrages)

Spektakuläre Verkehrsunfälle mit verheerenden Folgen sowie die jüngst erfolgte Anhebung der Geldstrafen für Alkoholdelikte im Straßenverkehr durch die am 1.9.2009 in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO[1] rückte verwaltungsstrafrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Verfolgung von Alkolenkern und Verkehrsrowdies wieder in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses. Mit dem folgenden Beitrag wird der Versuch unternommen, in Ansehung der Spruchpraxis an den Unabhängigen Verwaltungssenaten die Effektivität und Praxistauglichkeit verwaltungsstrafrechtlicher Sanktionen zu überprüfen und bestehende Regelungs- bzw. Vollzugsdefizite aufzuzeigen.

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