Das geplante Recht für Bürger ist sinnvoll. Aber ohne Einschränkung drohen böse Folgen.
CLEMENS JABLONER (Die Presse)
Natürlich sind auch Gefühle im Spiel: Richter des Obersten Gerichtshofs (OGH) oder des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) sind um ihre Stellung als Höchstrichter besorgt, Mitglieder des VfGH träumen vom Richterkönig. Das hebt sich gegenseitig auf.
Nicht selten hebt der VfGH verfassungswidrige Gesetze nicht auf, sondern deutet sie, wohl, weil dies weniger Aufhebens macht, verfassungskonform um. In solchen Fällen verändert der VfGH zum einen den Inhalt der Gesetze. Zum anderen erzeugt er aber auch Rechtsunsicherheit, weil eine verfassungsgerichtliche Umdeutung von Gesetzen nicht allgemein verbindlich ist und Verwaltung und Gerichte in jenen Fällen, die nicht an den VfGH herangetragen werden, an das Gesetz gebunden bleiben.