Ziel dieses seit 2009/2010 laufenden Projekts ist die Ausarbeitung eines Entwurfs zum EU-Verwaltungsverfahrensrecht und die Formulierung entsprechender Regeln für eine Kodifikation.
Die Personalsenate sind keine Verwaltungskörper, sie sind Gerichte. Als solche treffen sie ihre Entscheidungen unabhängig, frei von äußeren Einflüssen, aufgrund der vom Gesetz vorgegebenen Maßgaben und Kriterien.
Ihre Besetzungsvorschläge dürfen nicht als bloße Empfehlungen behandelt werden.
Wer ein Beispiel dafür sucht, wie sich der EU- Beitritt eines Landes positiv auf die Entwicklung einer Region auswirkten kann, wird in vier Autostunden nördlich von Wien fündig. Die Region Katowice/Gliwice, aus den Geschichtsbüchern als Schlesien bekannt, hat ihren früheren Charakter als Zentrum der Kohle- und Schwerindustrie abgelegt und ist eine moderne und dynamische Region geworden.
Das ist auch am Verwaltungsgericht in Gliwice (Gleiwitz) zu erkennen, dem eine Delegation des Dachverbandes der Verwaltungsrichter einen (Gegen-) Besuch abstattete.
Verwaltungsgerichtsbarkeit seit 2004
So wie bei allen EU-Mitgliedsstaaten, die seit dem Jahr 2002 beigetreten sind, erfolgte auch in Polen die Einrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit als „Conditio sine qua non“ für den EU-Beitritt. Insgesamt 16 Verwaltungsgerichte, eines pro Region (Wojewodschaft) wurden in Polen eingerichtet. Das ist eine vergleichsweise geringe Zahl, wohnen doch alleine im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichtes Gliwice rund 5 Millionen Menschen.
Wer den Eingang zum Verwaltungsgericht Neapel sucht, landet unweigerlich bei einer riesigen U-Bahn-Baustelle unmittelbar vor dem Gerichtsgebäude auf der „Piazza Municipio“.
Die Baustelle war wegen archäologischer Funde drei Jahre lang eingestellt, das Verwaltungsgericht bemühte sich redlich, durch seine Entscheidungen den Baufortschritt zu beschleunigen. In einem Jahr soll die Baustelle beendet sein. Auch bei der Präsentation der Fälle wurde deutlich, dass die Entscheidungen des Gerichtes, welches in einem gediegenen ehemaligen Hotel („Londres“) untergebracht ist, das Erscheinungsbild der Stadt ganz wesentlich mitbestimmen.
In den Vorträgen und Gesprächen sind auch beim Verwaltungsgericht die Abrenzungsprobleme zur Zivilgerichtsbarkeit und die Maßnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität ein Thema. Dort sorgt für besondere Empörung, dass seitens der Politik geplant wird, die Rechtskontrolle betreffend die Annullierung der Wahlen und der Verträge den Verwaltungsgerichten zu entziehen und dafür eine eigene – unabhängige – Antikorruptionsbehörde vorzusehen. Dafür fehlt es in Italien aber – noch – an einer verfassungsrechtlichen Grundlage.
Hohe Zugangshürden
Der Zugang zu den Verwaltungsgerichten wurde in den vergangenen Jahren deutlich erschwert. Die Eingangsgebühren wurden drastisch erhöht und an einen Streitwert gebunden, darüber hinaus besteht Anwaltspflicht. Diese Maßnahmen führten zu einem erheblichen Kostenrisiko, denn die Mindestgebühr beträgt 300 EUR, die durchschnittliche Verfahrensgebühr liegt bei rund 6.000 EUR pro Verfahren, die unterlegene Partei zahlt die gesamten Kosten. Prozesskostenhilfe gibt es zwar, aber die Anwaltskosten sind um ein Vielfaches höher als die erstatteten Kosten. Seither sinkt die Zahl der anfallenden Verfahren, unumstritten sind diese Maßnahmen aber bei weitem nicht.
Neapel präsentiert sich für Touristen, wie man es erwarten kann: laut und schmutzig aber auch lebendig und pittoresk. In der medialen Öffentlichkeit, in den Vorträgen und in den Gesprächen mit Richterkollegen steht aber ein Thema ganz im Vordergrund: Der Kampf gegen die organisierte Kriminalität.
Bericht über eine Studienreise
„In der Nacht“, so der uns betreuende Kollege, Vorsitzender eines Geschworenensenates und Experte für Kapitalverbrechen, „in der Nacht sieht es hier aus wie in der Szenerie eines „Batman“-Filmes, es ist menschenleer und gefährlich“.
Er meint damit das in den 90er Jahren aus dem Boden gestampfte Business-Viertel („Centro Divezionale“) in dem sich auch der Justizpalast befindet, ein 20stöckiger, riesiger, schwarzer Koloss. Das Viertel hat keinen Anschluss an den öffentlichen Verkehr, die vor 10 Jahren erbaute U-Bahnstation ist nach wie vor nicht in Betrieb, den Justizpalast kann man mangels befahrbarer Straßen praktisch nur zu Fuß erreichen.
Und es sind Massen, die in diesem Gebäude täglich unterwegs sind, rund 6.500 Personen betreten das Gebäude täglich im Durchschnitt. „Es ist wie die Verwaltung einer Kleinstadt“, meint dazu der Präsident des Appellationsgerichtes bei der Begrüßung.
In nur wenigen europäischen Ländern ist der Grundsatz der Gewaltenteilung so unvollständig durchgeführt wie in Österreich und Deutschland.
GERHARD REISSNER
Immer wieder ist es der Anschein, der Besorgnis aufkommen lässt. In Besetzungsverfahren erfolgen Interventionen und Zurufe, als ob dies eine Chance auf Beeinflussung der Ernennungen haben könnte, Personalumschichtungen werden mit dem Verdacht versehen, man wolle Einflüsse bestimmter externer Kräfte bewirken. Verunsicherung greift um sich, welche sich weder die Justiz noch deren Mitarbeiter verdient haben.
Ohne Zweifel können Richterinnen und Richter ihre Fälle unabhängig und unbeeinflusst entscheiden. Aber die strukturelle Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit lässt zu wünschen übrig.
Der Schutz von Justizangehörigen vor Diffamierungen, Drohungen und Beschimpfungen in dervirtuellen und realen Welt war nicht nur ein Thema der diesjährigen RichterInnenwoche, sondern beschäftigt uns bereits seit mehreren Jahren.
von Sabine Matejka
Webseiten mit beleidigenden und verleumderischenInhalten, Übergriffe und Drohungen bei Gericht, die unautorisierte Veröffentlichung von persönlichen
Daten, Fotos und Videos – das alles ist leider keine Seltenheit mehr.
Was sind die wesentlichsten Erfahrungen der Personalsenate bei den ordentlichen Gerichten und welche Problemstellungen können im Rahmen der Dienstaufsicht auftreten; das waren die Fragenstellungen, die von Katharina LEHMAYER, Präsidentin des Landesgerichtes Linz, in ihrem sehr überzeugenden und praxisbezogenen Vortrag analysiert wurden.
Zu Beginn des Vortrags legte die Referentin die verfassungsrechtliche Grundlage der Justizverwaltung dar. Dabei wurde besonders betont, dass die Justizverwaltung, insoweit diese in Senaten ausgeübt wird, im Rahmen der Rechtsprechung – somit in richterlicher Unabhängigkeit – erfolgt und als Teil der richterlichen Selbstverwaltung das Herz der richterlichen Unabhängigkeit darstellt.
Als Aufgabe der Personalsenate wurde auf die Vornahme von Dienstbeschreibungen, die Erstattung von Besetzungsvorschlägen und die Erlassung der Geschäftsverteilung näher eingegangen. Hinsichtlich der Zusammensetzung der Personalsenate wurde besonders hervor gestrichen, dass immer eine Mehrheit der Wahlmitgliedern gegenüber den Amtsmitgliedern vorgesehen ist.
Von verschiedenen Blickwinkel aus näherte sich Markus Thoma, Richter am Verwaltungsgerichtshof, in einem vielbeachteten Beitrag der Fragestellung, was unter einem einheitlichen Richterbild verstanden werden kann oder besser gesagt, verstanden werden müsste. Konkret analysierte der Beitrag die unterschiedliche dienst- und besoldungsrechtliche Stellung der Verwaltungsrichter in Österreich und entwickelte daraus wesentliche Leitlinien für die künftige Arbeit der …
Die Elektronische Aktenführung, Formen der elektronischen Genehmigung und die Amtssignatur sind mittlerweile zentrale Elemente im Behördenalltag geworden.
Im Arbeitsalltag sind diese Arbeitsmittel nicht mehr wegzudenken, dennoch besteht bei vielen Anwendern eine gewisse Skepsis gegenüber diesen modernen Formen behördlichen Handelns. Die Ursache dafür liegt sicher teilweise auch in einer mangelnden Kenntnis der Funktionsweise der Grundpfeiler für das E-Government. Anlass für den Dachverband der Verwaltungsrichter, sich mit diesen Fragen beim heurigen Maiforum näher zu beschäftigen.
Dafür konnte mit Wolfgang Steiner, Landtagsdirektor und Leiter der Direktion Verfassungsdienst im Amt der Oö
Landesregierung, ein profunder Kenner der Materie als Referent gewonnen werden.
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