Maiforum 2015: „Dienstaufsicht und Dienstbeurteilung von Richtern durch Richter“

Katharina LEHMAYER
Katharina LEHMAYER

Maiforum 2015Was sind die wesentlichsten Erfahrungen der Personalsenate bei den ordentlichen Gerichten und welche Problemstellungen können im Rahmen der Dienstaufsicht auftreten; das waren die Fragenstellungen, die von Katharina LEHMAYER, Präsidentin des Landesgerichtes Linz, in ihrem sehr überzeugenden und praxisbezogenen Vortrag analysiert wurden.

Zu Beginn des Vortrags legte die Referentin die verfassungsrechtliche Grundlage der Justizverwaltung dar. Dabei wurde besonders betont, dass die Justizverwaltung, insoweit diese in Senaten ausgeübt wird, im Rahmen der Rechtsprechung – somit in richterlicher Unabhängigkeit – erfolgt und als Teil der richterlichen Selbstverwaltung das Herz der richterlichen Unabhängigkeit darstellt.

Als Aufgabe der Personalsenate wurde auf die Vornahme von Dienstbeschreibungen, die Erstattung von Besetzungsvorschlägen und die Erlassung der Geschäftsverteilung näher eingegangen. Hinsichtlich der Zusammensetzung der Personalsenate wurde besonders hervor gestrichen, dass immer eine Mehrheit der Wahlmitgliedern gegenüber den Amtsmitgliedern vorgesehen ist.


Bezüglich der Vornahme der Dienstbeschreibung wurde neben der Zuständigkeit der Personalsenate das dafür vorgesehene Verfahren erläutert. Dabei erschienen die vorgesehenen Zeitpunkte der Dienstbeschreibung, die grundsätzlich nur im zweiten auf die Ernennung folgenden Jahr sowie im Falle einer Wegbewerbung oder auf Antrag zu erfolgen hat, für die anwesenden Verwaltungsrichter besonders interessant, da in den Landesgesetzen diesbezüglich vielfach gänzlich andere Fristen vorgesehen sind.

Auch die Fragen der Zuständigkeit, des Verfahrens und des Inhalts der Dienstaufsicht wurden von der Referentin ausführlich dargelegt. Besonderes Augenmerk schenkte die Referentin aktuellen Entwicklungen und Reformbedarf bei der Vornahme der Dienstbeschreibung und der Ausübung der Dienstaufsicht. Ein Gesetzesentwurf, der eine regelmäßige Dienstbeschreibung wiederkehrend alle fünf Jahre vorgesehen habe, sei von der Standesvertretung abgelehnt worden. Auch auf die aktuelle Entwicklung in der Praxis „von der Dienstaufsicht zur Qualitätssicherung“, die u.a. die Kommunikation im Rahmen von Perspektivengespräche im Mittelpunkt habe, wurde näher eingegangen.

Die in der Praxis vorgenommene Entlastung von 5 % für die Mitglieder der Personalsenate wurde von der Referentin angesichts der damit verbundenen Belastung als zu gering erachtet. Diesbezüglich sollte eine Aufwertung auf 10 % erfolgen, worüber derzeit Gespräche geführt würden.

Zum Abschluss des Vortrages wurde von der Referentin auf das gute Verhältnis zur richterlichen Standesvertretung hingewiesen, welches für die Bewältigung der Aufgaben, auch wenn man nicht immer einer Meinung sei, außerordentlich wichtig sei.

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