RZ Editorial 8/2015: Strukturelle Defizite

RZ LogoIn nur wenigen europäischen Ländern ist der Grundsatz der Gewaltenteilung so unvollständig durchgeführt wie in Österreich und Deutschland.

GERHARD REISSNER

Immer wieder ist es der Anschein, der Besorgnis aufkommen lässt. In Besetzungsverfahren erfolgen Interventionen und Zurufe, als ob dies eine Chance auf Beeinflussung der Ernennungen haben könnte,  Personalumschichtungen werden mit dem Verdacht versehen, man wolle Einflüsse bestimmter externer Kräfte bewirken.  Verunsicherung greift um sich, welche sich weder die Justiz noch deren Mitarbeiter verdient haben.

Ohne Zweifel können Richterinnen und Richter ihre Fälle unabhängig und unbeeinflusst entscheiden. Aber die strukturelle Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit lässt zu wünschen übrig.

Die gesamte Justizverwaltung wird wesentlich durch den Bundesminister – also einem Mitglied der Exekutive – bestimmt. Die Ressourcenabhängigkeit ist groß. Bei der dem Staatsoberhaupt anvertrauten Ernennung von Richterinnen und Richtern kommt der Regierung eine entscheidende Rolle zu, auch übereinstimmende Vorschläge der auf der Verfassung beruhenden richterlichen Gremien sind nicht bindend.

Das alles wird hingenommen,   weil dank der hohen Qualität und des pflichtbewussten Einsatzes der Richterinnen und Richter die österreichische Justiz trotz dieser strukturellen Defizite hervorragend funktioniert und  die Politik bisher nur zurückhaltend von ihren Einflussmöglichkeiten Gebrauch gemacht hat.

Das muss aber nicht so bleiben und einige Anzeichen könnten als Versuch der Exekutive, ihren Einfluss auszudehnen, interpretiert werden.

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