Der Schutz von Justizangehörigen vor Diffamierungen, Drohungen und Beschimpfungen in der virtuellen und realen Welt war nicht nur ein Thema der diesjährigen RichterInnenwoche, sondern beschäftigt uns bereits seit mehreren Jahren.
von Sabine Matejka
Webseiten mit beleidigenden und verleumderischenInhalten, Übergriffe und Drohungen bei Gericht, die unautorisierte Veröffentlichung von persönlichen
Daten, Fotos und Videos – das alles ist leider keine Seltenheit mehr.
Zur Klarstellung: es geht nicht um sachliche Kritik, die naturgemäß auch manchmal emotional gefärbt sein kann. Wir können mit Kritik umgehen und müssen uns auch damit auseinandersetzen. Die angesprochenen Fälle überschreiten jedoch die Grenzen zulässiger Kritik bei Weitem und dürfen nicht toleriert werden.
Das LG für Zivilrechtssachen Wien hat für diese Fälle eine Clearingstelle eingerichtet, die in enger Zusammenarbeit mit Spezialisten der Polizei derartige Schreiben und Vorfälle analysiert und erforderlichenfalls Maßnahmen vorschlägt. Dieses erfolgreiche Projekt sollte Vorbild für ein bundesweites Konzept sein. Erste Überlegungen dazu werden im Justizministerium bereits angestellt und führen hoffentlich bald zu einer praktischen Umsetzung.
Der Bund als Dienstgeber hat im Rahmen seiner Fürsorgepflichten seine Dienstnehmer vor Straftaten zu schützen, aber auch Maßnahmen zum Schutz der Integrität und Würde seiner Bediensteten zu ergreifen – RichterInnen und taatsanwältInnen sind davon nicht ausgenommen.
Sabine Matejka ist Vizepräsidentin der Richtervereinigung