RZ Editorial 11/2015: Die Personalsenate sind Grundpfeiler der richterlichen Unabhängigkeit

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von Sabine Matejka

Die Personalsenate sind keine Verwaltungskörper, sie sind Gerichte. Als solche treffen sie ihre Entscheidungen unabhängig, frei von äußeren Einflüssen, aufgrund der vom Gesetz vorgegebenen Maßgaben und Kriterien.

Ihre Besetzungsvorschläge dürfen nicht als bloße Empfehlungen behandelt werden.

Die Personalsenatsmitglieder fassen ihre Beschlüsse nach eingehender Diskussion und wohlbegründet. Ihre Entscheidungen mehrfach zu missachten, empfinden viele als Schlag ins Gesicht. Als Standesvertretung kann man dazu nicht schweigen.

Die Justizverwaltung ist kein Selbstzweck, auch sie dient der Sicherung einer unabhängigen Justiz.

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Sabine Matejka ist Vizepräsidentin der Vereinigung der Österreichischen Richterinnen und Richter

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