Seit den 90er Jahren hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Qualität gerichtlicher Entscheidungen nicht adäquat bewertet werden kann, wenn allein die rechtliche Bedeutung der Entscheidungen überprüft wird. Somit steht nicht nur die Gerichtsorganisation in ihrer Gesamtheit auf dem Prüfstand, sondern auch die Gesetzgebung, können doch wenig zufriedenstellende Formulierungen oder ein ungenauer Inhalt der Gesetze oder ein mangelhafter verfahrensrechtlicher Rahmen die Qualität der Gerichtsentscheidungen beeinträchtigen.
In der Stellungnahme Nr. 11 (2008) hat der Beirat der europäischen Richter (CCJE) zur Frage der Qualitätsmerkmale von Gerichtsentscheidungen und deren Beurteilung folgende Empfehlungen abgegeben, die hier (auszugsweise) wiedergegeben werden:

Die Welle der Klimaklagen hat auch die Europäische Union erreicht: Zehn Familien aus Europa, Kenia und Fidschi rufen das Gericht der Europäischen Union wegen zu schwacher CO2-Minderungsziele an.
Mehr als 60 Prozent des Plastik- und 13 Prozent des Papiermülls aus der gesamten EU wurden in den vergangenen Jahren nach China exportiert.
Die Europäische Kommission fordert von den EU-Ländern deutlich mehr Zurückhaltung bei der Vergabe von Staatsbürgerschaften an Angehörige aus Drittstaaten.
In einem von EJTN (Netzwerk zur justiziellen Aus- und Fortbildung) in Bukarest veranstalteten Seminar, gingen die Teilnehmer der Frage nach, worin die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Verwaltungsverfahrensregime in den Mitgliedstaaten bestehen.
Ab Mitte 2020 sollen Arbeitnehmer, die ins EU-Ausland entsendet werden, den gleichen Lohn erhalten, wie ihre einheimischen Kollegen.