Nach dem Wasserrechtsgesetz 1959, mit dem ua Verpflichtungen aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie (z.B. Verschlechterungsverbot) umgesetzt werden, kommt anerkannten Umweltorganisationen in wasserrechtlichen Verfahren keine Parteistellung zu; ihnen ist es nach der innerstaatlichen Rechtslage daher auch nicht möglich, die in solchen Verfahren ergangenen Bescheide vor den Landesverwaltungsgerichten in Beschwerde zu ziehen.
Diese Rechtslage erkannte der EuGH in den vom Verwaltungsgerichtshof angestrengten Vorabentscheidungsverfahren (Rechtssache C-664/15) als nicht unionsrechtskonform.
Einer nach den Voraussetzungen des nationalen Rechts ordnungsgemäß gegründeten und tätigen Umweltorganisation müsse vielmehr die Möglichkeit zustehen, einen Bescheid, mit dem möglicherweise gegen eine Verpflichtung aus der Wasserrahmenrichtlinie (z.B. Verschlechterungsverbot) verstoßen werde, vor den Landesverwaltungsgerichten anzufechten; wenn dieses Recht eine Parteistellung vor der Behörde voraussetze, dann komme einer solchen Umweltorganisation auch Parteistellung im behördlichen Verfahren zu.
Auch innerhalb der EU gibt es Investorenschutzbestimmungen – und zwar zwischen „alten“ EU-Mitgliedern im Westen und den „neuen“ Mitgliedsstaaten im Osten der Union. Sie wurden in den 1990er Jahren fixiert, als die EU-Osterweiterung noch in weiter Ferne war.
Die Weigerung Deutschlands, einem wegen Drogenhandels verurteilten Nigerianer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, verstößt nicht gegen dessen Menschenrechte.
Der Europarat ist die führende Menschenrechtsorganisation Europas. Er hat 47 Mitgliedstaaten, von denen 28 Mitglieder der Europäischen Union sind.
Östliche, EU-Mitgliedstaaten pochen auf Freizügigkeit, westliche Länder befürchten Lohndumping: Nun hat sich die EU grundsätzlich auf neue Regeln für das Arbeiten im europäischen Ausland geeinigt.
Verpflichtend zuerst zur Schlichtung, erst dann zum Gericht: Das ist der EU ein Dorn im Auge.
Entsenderichtlinie: Illegale Bescheinigungen sind für nationale Gerichte nun irrelevant.