Die Weigerung Deutschlands, einem wegen Drogenhandels verurteilten Nigerianer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, verstößt nicht gegen dessen Menschenrechte.
Das urteilte am 01.03.2018 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Az.: 58681/12).
Der Mann hatte vor Gericht geltend gemacht, eine Abschiebung würde ihn in seinem Recht auf Familienleben verletzen. Er hat eine Tochter in Deutschland. Dieser Argumentation folgten die Richter nicht.
Der Kläger lebt seit dem Jahr 2000 in Deutschland. Im selben Jahr gebar seine damalige deutsche Lebensgefährtin eine Tochter. Doch 2002 wurde der Mann wegen Drogenhandels in großem Stil zu acht Jahren Haft verurteilt. Er hatte unter anderem seine Partnerin dazu gebracht, für ihn Drogen zu transportieren. Im Gefängnis blieb er in Kontakt mit seiner Tochter. Während der Haft wurde seine Abschiebung für die Zeit nach dem Verbüßen der Strafe angeordnet.
Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen „Tribunal de Contas“ verstießen nicht gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit, da sie nur vorübergehend im Zusammenhang mit einer Konsolidierung eines übermäßigen Haushaltsdefizits und einer Portugal von der Europäischen Union gewährten Finanzhilfe erfolgt seien.
Der Europarat ist die führende Menschenrechtsorganisation Europas. Er hat 47 Mitgliedstaaten, von denen 28 Mitglieder der Europäischen Union sind.
Östliche, EU-Mitgliedstaaten pochen auf Freizügigkeit, westliche Länder befürchten Lohndumping: Nun hat sich die EU grundsätzlich auf neue Regeln für das Arbeiten im europäischen Ausland geeinigt.
Verpflichtend zuerst zur Schlichtung, erst dann zum Gericht: Das ist der EU ein Dorn im Auge.
Entsenderichtlinie: Illegale Bescheinigungen sind für nationale Gerichte nun irrelevant.
