
Die österreichische Umsetzung der EU-Datenschutzverordnung sieht keine Bestrafung für öffentliche Stellen vor. Auch für betroffene Unternehmen gibt es nun erhebliche Aufweichungen.
In der Theorie sieht die neue Datenschutzverordnung der EU weitreichende Rechte für Verbraucher vor. Datenmissbrauch – wie im jüngsten Skandal um 87 Millionen Facebook-Nutzer, deren Profile für den US-Wahlkampf herangezogen wurden – soll ab dem Inkrafttreten der Verordnung am 25. Mai der Vergangenheit angehören. Doch die österreichische Auslegung der Verordnung lässt erahnen: Allzu viel Optimismus ist nicht angebracht. Die neuen Regeln sollen hierzulande nämlich nur für private Unternehmen gelten; öffentliche und privatrechtlich agierende Stellen mit gesetzlichem Auftrag werden von Geldbußen gänzlich ausgenommen.
So steht es dezidiert in der Umsetzung zum Datenschutzgesetz, das am vergangenen Freitag mit den Stimmen von Türkis-Blau den Nationalrat passierte. Behörden haben also weiter freie Hand im Umgang mit personenbezogenen Daten, ohne eine Bestrafung befürchten zu müssen. Was bereits kritisiert wird, ist mit EU-Recht vereinbar, wie Europarechtler Walter Obwexer im Gespräch mit der „Presse“ erklärt.
„Fast ungarische Dreistigkeit“
Nach dem Wasserrechtsgesetz 1959, mit dem ua Verpflichtungen aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie (z.B. Verschlechterungsverbot) umgesetzt werden, kommt anerkannten Umweltorganisationen in wasserrechtlichen Verfahren keine Parteistellung zu; ihnen ist es nach der innerstaatlichen Rechtslage daher auch nicht möglich, die in solchen Verfahren ergangenen Bescheide vor den Landesverwaltungsgerichten in Beschwerde zu ziehen.
Auch innerhalb der EU gibt es Investorenschutzbestimmungen – und zwar zwischen „alten“ EU-Mitgliedern im Westen und den „neuen“ Mitgliedsstaaten im Osten der Union. Sie wurden in den 1990er Jahren fixiert, als die EU-Osterweiterung noch in weiter Ferne war.
Die Weigerung Deutschlands, einem wegen Drogenhandels verurteilten Nigerianer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, verstößt nicht gegen dessen Menschenrechte.
Der Europarat ist die führende Menschenrechtsorganisation Europas. Er hat 47 Mitgliedstaaten, von denen 28 Mitglieder der Europäischen Union sind.
Östliche, EU-Mitgliedstaaten pochen auf Freizügigkeit, westliche Länder befürchten Lohndumping: Nun hat sich die EU grundsätzlich auf neue Regeln für das Arbeiten im europäischen Ausland geeinigt.
Verpflichtend zuerst zur Schlichtung, erst dann zum Gericht: Das ist der EU ein Dorn im Auge.
Entsenderichtlinie: Illegale Bescheinigungen sind für nationale Gerichte nun irrelevant.