Das oberste irische Gericht, der High Court, entschied am 12. März 2018 dass es den Europäischen Haftbefehl eines polnischen Gerichts nicht anerkenne. Der Grund dafür: Das Gericht zweifelte an der Unabhängigkeit der polnischen Justiz.
Die Rechtssache (C-216/18) wurde dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg im Rahmen eines Eilverfahrens zur Entscheidung vorgelegt. Die Verhandlung dazu findet heute statt. Der Gerichtshof hatte sich bereits im Verfahren betreffend die Kürzung von Richtergehältern in Portugal zur obersten Instanz erklärt, um über die Unabhängigkeit der Richter in den Mitgliedsstaaten zu befinden.
Rechtsstaatsprinzip ist das Rückgrat der Europäischen Union
Derzeit können Urteile in Zivil- oder Handelssachen in einem Mitgliedstaat ohne weitere Formalitäten in jedem anderen Mitgliedsstaat anerkannt und vollstreckt werden. Gleiches gilt für die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls.
Sollte der EuGH zum Schluss kommen, dass die Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im polnischen Justizsystem dazu geführt haben, dass die Unabhängigkeit der Rechtsprechung der Gerichte nicht mehr gewährleistet ist, hätte dies gravierende Folgen, weit über den Europäischen Haftbefehl hinaus.
Siehe dazu: Nicht nur Polen – Die EU hat ein Problem mit der Rechtsstaatlichkeit
Und: Deutschland – Verwaltungsrichter auf Zeit sind mit der Verfassung vereinbar