Mit Sorge verfolgt das EU-Parlament die von Ungarn beschlossene Einrichtung neuer Verwaltungsgerichte, da die Unabhängigkeit der neuen Gerichte durch die Möglichkeit politischer Einflussnahme nicht gewährleistet erscheint. Dort beruft man sich jedoch auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich und Bayern als Vorbilder.
Neue Verwaltungsgerichte ab 2020
In Ungarn wurde beginnend mit 1997 bis zum Jahr 2011 eine starke richterliche Selbstverwaltung entwickelt. Wesentliche Aufgaben der Justizverwaltung waren einem von der Vollversammlung der Richter gewählten Justizrat übertragen. Der Rechtsschutz gegenüber behördlichen Entscheidungen (Art 47 Grundrechtecharta) wurde von den Zivilgerichten übernommen. Dort wurden, ähnlich wie in Tschechien oder Rumänien, eigene Abteilungen für Verwaltungsrecht eingerichtet.
Durch eine Änderung des Grundgesetzes wurde im Juni 2018 ein neues System von spezialisierten Verwaltungsgerichten eingeführt. Ab Jänner 2020 werden damit ein neues Oberstes Verwaltungsgericht – mit Sitz in Esztergom und nicht in Budapest – und 8 Verwaltungsgerichte erster Instanz eingerichtet.
Die Kritik richtet sich vor allem gegen folgende Punkte der Reform:
In einem gemeinsamen Brief haben Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn, Bulgarien, Litauen und Slowenien die EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen aufgerufen, zu prüfen, ob die österreichische Maßnahme der Indexierung der Familienbeihilfe im Einklang mit EU-Recht steht.
In der Rechtssache
Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat eine österreichische Regelung gegen Sozialdumping gekippt.
Mit der sogenannten „Digitalsteuer“ sollten große IT-Unternehmen wie Google, Facebook, Airbnb oder Uber in Europa künftig effektiver besteuert werden. In vielen EU-Ländern zahlen die genannten Konzerne keine oder so gut wie keine Abgaben auf ihre Gewinne.
Durch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte entfaltet die EU-Luftqualitätsrichtlinie (RL 2008/50/EG) immer mehr Wirkung.
Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) hat einen aktuellen Bericht zur Frage des Schutzbedarfs von Asylwerbern aus Afghanistan veröffentlicht.
Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hatte in einem Vorabentscheidungsersuchen (
Die beim Europarat angesiedelte „Europäische Kommission für die Effizienz der Justiz“ (European Commission for the efficiency of justice – CEPEJ) hat sich erstmals umfassend mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Justiz beschäftigt, da die Kommission in dieser Debatte eine wichtige Rolle übernehmen will.