Mit der sogenannten „Digitalsteuer“ sollten große IT-Unternehmen wie Google, Facebook, Airbnb oder Uber in Europa künftig effektiver besteuert werden. In vielen EU-Ländern zahlen die genannten Konzerne keine oder so gut wie keine Abgaben auf ihre Gewinne.
Steuersatz von 0,0005 Prozent
Legendär ist der Steuersatz von 0,0005 Prozent, den Apple jahrelang auf seine Profite in der EU berappt hat. In Summe hat der Konzern so bis Jahresbeginn rund 250 Milliarden – quasi unversteuert – in Steueroasen gehortet. (siehe dazu: Apple holt Milliarden aus Steueroasen zurück)
Noch im Mai dieses Jahres hatte der Direktor der EU-Kommission für Steuerangelegenheiten, Valere Moutarlier, zu einer baldigen Einführung der Digitalsteuer für Internetriesen gedrängt: „Wir müssen die Richtlinie bis Ende des Jahres beschlossen haben. Spätestens am 1. Jänner 2020 sollte sie in Kraft treten„, so Moutarlier.
Grenze zwischen digitalen und nichtdigitalen Produkten ist fließend
Durch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte entfaltet die EU-Luftqualitätsrichtlinie (RL 2008/50/EG) immer mehr Wirkung.
Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) hat einen aktuellen Bericht zur Frage des Schutzbedarfs von Asylwerbern aus Afghanistan veröffentlicht.
Die Verhängung von Schubhaft soll vereinfacht, das „Abtauchen“ abgelehnter Asylwerber erschwert werden.
Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hatte in einem Vorabentscheidungsersuchen (
Die beim Europarat angesiedelte „Europäische Kommission für die Effizienz der Justiz“ (European Commission for the efficiency of justice – CEPEJ) hat sich erstmals umfassend mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Justiz beschäftigt, da die Kommission in dieser Debatte eine wichtige Rolle übernehmen will.
Seit den 90er Jahren hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Qualität gerichtlicher Entscheidungen nicht adäquat bewertet werden kann, wenn allein die rechtliche Bedeutung der Entscheidungen überprüft wird. Somit steht nicht nur die Gerichtsorganisation in ihrer Gesamtheit auf dem Prüfstand, sondern auch die Gesetzgebung, können doch wenig zufriedenstellende Formulierungen oder ein ungenauer Inhalt der Gesetze oder ein mangelhafter verfahrensrechtlicher Rahmen die Qualität der Gerichtsentscheidungen beeinträchtigen.