BVG-Novelle zum Entfall der Zustimmungsrechte bei Zuständigkeitsänderungen

Nach einem Ministerialentwurf eines Bundesverfassungsgesetzes (57/ME) sollen die Zustimmungsrechte der Bundesregierung und der Landesregierung zu Änderungen in den Sprengeln der politischen Bezirke (also in den Sprengeln der Bezirkshauptmannschaften) bzw. in den Sprengeln der Bezirksgerichte entfallen.

Nach Art. 83 Abs. 1 letzter Satz B‑VG dieses Gesetzesentwurfs sollen in Hinkunft die Sprengel aller Bezirksgerichte sowie der Bezirkshauptmannschaften allein durch schlichte Verordnung der Bundesregierung bestimmt werden. Der Dachverband der Verwaltungsrichtiger warnt davor, dass dadruch das in Art. 83 Abs. 2 B‑VG garantierte Recht auf den gesetzlichen Richter ausgehöhlt werden könnte.

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EuGH-Rechtsprechung harmonisiert Verwaltungsverfahren in der EU

In einem von EJTN (Netzwerk  zur justiziellen  Aus- und Fortbildung) in Bukarest veranstalteten Seminar, gingen die Teilnehmer der Frage nach, worin die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Verwaltungsverfahrensregime in den Mitgliedstaaten bestehen.

An der Vorbereitung und Durchführung des Seminars waren auch österreichische Verwaltungsrichterinnen und Richter maßgeblich beteiligt. Hier ein Bericht von Dr. Gerald Fegerl (Richter des Verwaltungsgerichts Wien).

Gemeinsamkeiten trotz autonomer Regelungen

Mit dem Seminar in Bukarest wurde erstmals das Thema des formal sehr inhomogenen Verwaltungsverfahrensbestandes auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten in Angriff genommen. Zum einen mit der Darstellung der vom EuGH entwickelten Grundsätze des Verwaltungsverfahrens und im Hinblick auf den Entwurf eines Europäischen Verwaltungsverfahrensrechts (für EU-Behörden) und zum anderen rechtsvergleichend in Ansehung der nationalen Verwaltungsverfahren, die – bei Anwendung von Unionsrecht – den Anforderungen der vom EuGH entwickelten Prinzipien entsprechen müssen.

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Maiforum 2018 (3): „Wie umgehen mit versuchten Einflussnahmen, gesellschaftspolitischen Umbrüchen und steigendem Arbeitsdruck?“

Bei der Podiumsdiskussion zeigte sich, dass die angesprochenen Problemfelder für alle Sparten der Gerichtsbarkeit und für viele Justizsysteme in Europa aktuell sind.

Mia Wittmann-Tiwald, Präsidentin des Handelsgerichtes Wien und Mitbegründerin der „Sektion Grundrechte“ in der Richtervereinigung, sagte, sie sei überrascht gewesen, mit welcher Offenheit nach dem Urteil zur 3. Piste des Flughafens Wien von Politikern eine direkte Einflussnahme auf das Bundesverwaltungsgericht gefordert worden war.

Es gebe verschiedene Arten der Einflussnahme und sie warnte davor, hier naiv zu sein. Oft werde bereits vor Beginn eines Gerichtsverfahrens von Beteiligten medialer Druck aufgebaut, um ein bestimmtes Urteil zu erreichen.

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Maiforum 2018 (2): Brauchen Richter einen Ethik-Kodex?

Der langjährige Präsident der österreichischen Richtervereinigung, Dr. Werner Zinkl, schilderte in seinem

Werner Zinkl

Vortrag die Beweggründe, die im Jahr 2007 zur Beschlussfassung der „Welser Erklärung“ geführt hatten.

Es sei darum gegangen, professionelle Verhaltensrichtlinien für die richterliche Tätigkeit zu formulieren. Denn die Erfahrungen zeigten, dass es für Rechtsschutzsuchende eine zentrale Frage sei, wie sie vom Gericht behandelt werden. Das sei in der Rückschau oft wichtiger als der Rechtsstreit selbst. Das betreffe insbesondere die Erreichbarkeit des Richters für Anliegen der Betroffenen oder den Umgang des Richters mit Parteien in der Verhandlung selbst.

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Maiforum 2018 (1): Das Richteramt als Herkulesaufgabe

Stefan Hammer

 

„Das Gesetz ändert sich. Das Gewissen nicht.“

Ausgehend von dem Zitat aus dem Verhörprotokoll mit Sophie Scholl ging Univ.-Prof. Stefan Hammer in seinem Vortrag der Frage nach, inwieweit  es in einem demokratischen Rechtsstaat für Richter  möglich sein kann, auf ihr persönliches Gewissen zurückzugreifen.

Dies vor dem Hintergrund, dass unter richterlicher Integrität jedenfalls absolute Gesetzestreue verstanden werden muss.

Da allerdings das kreative Moment bei der richterlichen Rechtsanwendung unvermeidlich ist, finden bei der Entscheidungsfindung zwangsläufig Wertungsmaßstäbe Anwendung, welche nicht durch positives Recht vorgegeben sind.  Der Richter muss nach Auffassung des amerikanischen Rechtsphilosophen Ronald Dworkin dem positiven Rechtsbestand eine Interpretation angedeihen lassen, welche diesem die bestmögliche Rechtfertigung verleiht.

Hammer ging dazu auf das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes zur 3. Piste des Flughafens Wien ein.

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Das war das Maiforum 2018

Die gediegenen, historischen Räumlichkeiten der neuen Residenz in Salzburg boten ein sehr ansprechendes Ambiente für das 24. Maiforum des Dachverbandes der Verwaltungsrichter.  Die  Fachbeiträge und Diskussionen bestätigten die Aktualität der Themenstellung.

Tagung der Verwaltungsrichter in Salzburg Foto: Neuamayr/Leo 08.06.2018 Siegfried Königshofer, Gabriele Kraft, Landtagspräsident Josef Schöchl, Sigrid Lammer, Peter Brauhart

Unter Bezug auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur 3. Piste des Flughafens Wien und die persönlichen Angriffe auf den befassten Richtersenat stellte die Tagung die Frage nach richterlicher Integrität und Ethik. Den theoretischen Unterbau für die Diskussionen bildete der Vortrag von Univ. Prof. Dr. Hammer, der das Erkenntnis  zum Anlass nahm, richterliche Tätigkeit aus rechtsphilosophischer Sicht zu beleuchten. Dr. Werner Zinkl,  langjähriger Präsident der  Richtervereinigung,  schilderte die Entstehungsgeschichte der „Welser Erklärung“ und die dahinterstehenden Beweggründe. Er unterstrich die Notwendigkeit eines von Richtern selbst verfassten Ethik-Codex.

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VRV-Vollversammlung in Salzburg

Die 25. Vollversammlung der Verwaltungsrichter-Vereinigung (VRV) fand diesmal am Vorabend des Maiforums in Salzburg statt.

Auf der Tagesordnung standen die Berichte aus den Bundesländern und die zu erwartenden Auswirkungen der aktuellen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. Dies betraf insbesondere die zur Begutachtung ausgesendeten Novellen zur Änderung der Verfahrensgesetze sowie geplante Kompetenzänderungen. Einen weiteren Schwerpunkt der Diskussionen bildeten die Arbeitsbelastung und Maßnahmen der Dienstaufsicht an den einzelnen Gerichten.

Weiters wurde der Vollversammlung über die Gespräche des Dachverbandes mit den Parlamentsparteien über das Forderungspapier „Agenda VG 2022“ berichtet. Die Forderungen stoßen parteiübergreifend auf großes Interesse, weitere Gespräche sind in Aussicht genommen.

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Verwaltungsverfahrensgesetze: Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter (DVVR)

Insgesamt drei Entwürfe hat der Verfassungsdienst (Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz) derzeit zur Begutachtung ausgesendet, welche Änderungen des AVG, des VStG und des VwGVG betreffen sowie die Erlassung eines Bundesgesetzes über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen.

Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hat in seinem Forderungsprogramm „Agenda Verwaltungsgerichtsbarkeit 2022“ bereits festgestellt, dass für die  Rechtsanwender durch das Nebeneinander verschiedener  Verfahrensordnungen  eine   Gemengelage entstanden ist, welche nur schwer zu überblicken ist.

Durch jede  weitere Novelle  der Verfahrensgesetze  oder  neue  verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen  in Materiengesetzen wird diese Entwicklung weiter vorangetrieben.  Es wurde daher zur  Vereinheitlichung  der  Verfahren vor den Verwaltungsgerichten gefordert, das VwGVG  zu  einer  abschließend geregelten, eigenständigen Verwaltungsprozessordnung auszubauen.

Neuregelung bringt keine Beschleunigung

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Bundesverwaltungsgericht: Leihkräfte für Asyl-Verfahren angeheuert

© APA/dpa/Uli Deck

Skurrile Blüten treibt das Vorhaben der Bundesregierung, einerseits die Beschleunigung von Asylverfahren zu fordern, gleichzeitig aber beim zuständigen Bundeverwaltungsgericht (BVwG)  Personal einzusparen.

Nach einem Bericht der Tageszeitung „Kurier“ werden beim BVwG  40 Planstellen für nichtrichterliches Personal gestrichen. Diese sollen durch Leiharbeitskräfte ersetzt werden. Der Vorteil für das Justizressort: Sie belasten nicht das Personalbudget, sondern gelten als Sachaufwand. Dass damit dem Gericht erfahrene Mitarbeiten mit viel Sachkenntnis verloren gehen, spielt bei diesem Vorhaben offenkundig keine Rolle.

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M A I F O R U M 2018: „Das Gesetz ändert sich. Das Gewissen nicht.“ (Sophie Scholl)

Richterliche Integrität auf dem Prüfstand

Freitag, 08. Juni  2018,

Salzburg, Neue Residenz

Die Veranstaltung wird diesmal von den Standesvertretungen der Verwaltungsrichter gemeinsam mit dem Landesverwaltungsgericht Salzburg durchgeführt.

Zum Tagungsthema:

Die mediale Berichterstattung über die „politnahe“ Bestellung von Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern und die persönlichen Angriffe auf den Richtersenat, der über die dritte Landepiste des Flughafens Wien entschieden hatte, mündeten letztlich in der Frage: „Sind die Richter redlich?“ (Wochenzeitschrift „Falter“ Nr. 13/2017). Damit ist die Diskussion über die Integrität von Richterinnen und Richtern, die unter verschiedenen Vorzeichen in einer Reihe europäischer Staaten schon länger stattfindet, nun auch in Österreich angekommen.

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