Als beeindruckend erwies sich die Darstellung des Weltraumrechts durch den Physiker und Bereichsleiter des Missionsbetriebs der ESA in der ESOC Darmstadt Dr. Paolo Ferri und durch den Weltraum-Rechtsexperten Prof. Dr. Dr. h.c. Stephan Hobe von der Universität Köln.
Anhand von Bildern, Videos und Darstellungen wurde zunächst „der Weltraum“ und die Situationen und Umstände, die es zu regeln gilt, erklärt. Unter Weltraumrecht werden menschliche Regelungen für menschliche Aktivität im Weltraum zusammengefasst. Unter Weltraum wird nicht nur das interplanetarische (Sonnen-), sondern auch das irdische (terrestrisch-lunare) System verstanden.
Weltraumrecht ist ein besonderer Teil des Völkerrechts. Kern des internationalen Weltraumrechts bilden fünf völkerrechtliche Verträge, die zwischen 1967 und 1979 abgeschlossen wurden: der Weltraumvertrag, das Weltraum-Rettungsabkommen, das Weltraum-Haftungsabkommen, das Weltraum-Registrierungsabkommen und schließlich ein Mondabkommen. Nach der Ratifizierung sind diese Verträge verbindlich. Daneben bestehen weitere sieben Resolutionen der UN-Generalversammlung, die jedoch nicht verbindlich sind. Das UNOOSA (United Nations Office for Outer Space Affairs) hat seinen Sitz in Wien.


In Frankreich gibt es 42 Verwaltungsgerichte, acht Berufungsgerichte in Verwaltungssachen sowie ein Asylgericht mit insgesamt rund 1400 Richtern, von denen aber nur ca. 1150 aktiv sind (zum Vergleich: die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit verfügt über etwas mehr als 8300 Richter). Die übrigen sind befristet in der Verwaltung (d.h. in der exekutiven Staatsgewalt!) tätig.
Am Vorabend des 25. Maiforums fand die Vollversammlung der Verwaltungsrichter-Vereinigung (VRV) dieses Jahr am Bundesfinanzgericht in Wien statt.