Sicherungshaft: Dachverband der Verwaltungsrichter weist Kritik am Bundesverwaltungsgericht zurück

Die Diskussion rund um die höchst umstrittene Einführung einer sogenannten „Sicherungshaft“ hat jetzt auch die Verwaltungsgerichte erreicht: Die Kritik  an diesem Vorhaben nützte Peter Pilz (Liste Jetzt) laut einem Bericht im „Standard“ dazu, das Bundesverwaltungsgericht, welches die Haftprüfung durchzuführen hätte, als „regierungsabhängiges Organ“ zu bezeichnen.

Die Richter an diesem Gericht seien nämlich  nicht im gleichen Ausmaß weisungsfrei wie ordentliche Richter.

Kritik unsachlich

Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) weist diese Aussage von Peter Pilz entschieden zurück.  Sollte sich die Politik zur Einführung der Sicherungshaft entschließen, könnten Verwaltungsrichter diese im selben Maße unabhängig überprüfen wie ordentliche Richter, sagte Sprecher Markus Thoma (Verwaltungsgerichtshof).

„Die öffentliche Debatte über die Sicherungshaft hat leider schon einen Kollateralschaden gefordert, nämlich die Verwaltungsgerichtsbarkeit“, meinte Thoma – und merkte zudem an, dass die Verwaltungsrichter die Sicherungshaft nicht gefordert hätten und auch keinen Eingriff in die Verfassung. Aber sollte die Politik sie mit der nötigen Mehrheit einführen, wäre eine unabhängige Kontrolle jedenfalls auch durch die Verwaltungsrichter gewährleistet.

Zur Sicherungshaft selbst hatten die Verwaltungsrichter bereits Bedenken geäußert, dass Beamte am Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in der Lage seien, Bescheide in einer Qualität zu erlassen, welche dem Gericht eine Überprüfung der Sicherungshaft innerhalb von 48 Stunden ermöglichten. Im Regelfall seien dort juristisch nicht ausgebildete Bedienstete tätig und sei die Qualität der Entscheidungen des Bundesamtes bekannt schlecht.

Hier den Beitrag im „Standard“ lesen …

 

Siehe dazu auch:

Sicherungshaft – Mangelnde Überprüfbarkeit befürchtet

 

 

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