Gericht verpflichtet deutsche Regierung zu mehr Klimaschutz

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg muss die deutsche Bundesregierung mehr tun, um den Ausstoß von Treibhausgasen durch Verkehr und Gebäude zu reduzieren.

Die Deutsche Umwelthilfe und der Umweltverband BUND haben Klagen eingebracht und verlangten zusätzliche Sofortmaßnahmen zur Senkung schädlicher Treibhausgase aus dem Verkehr und aus Gebäuden, weil bisherige Maßnahmen nicht ausreichten.

In § 8 deutsches Klimaschutzgesetz gibt es eine Vorgabe, wonach das zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern muss, wenn die für einen Sektor zulässige Menge von Klimagasen in einem Jahr überschritten wird. Die Bundesregierung hatte in den Sektoren Verkehr und Gebäude sowohl 2021 als auch 2022 gegen die Vorgaben des aktuellen Gesetzes verstoßen. Das nunmehr beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 erfüllt nach Auffassung des erkennenden Senats nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm. Ein Sofortprogramm müsse kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten, die die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz ausgewiesenen Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre im jeweiligen Sektor sicherstellten.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.

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