Tätigkeitsbericht für das LVwG Oberösterreich für die Jahre 2020 – 2022

Das LVwG Oberösterreich hat mindestens alle drei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu verfassen und hat nun den dritten Tätigkeitsbericht für die Jahre 2020 bis 2022 veröffentlicht.

Mit Ende des Berichtszeitraums (31.12.2022) bestand das LVwG Oberösterreich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, 36 Richter:innen und 52 nichtrichterliche:n Mitarbeiter:innen. Im Berichtszeitraum wurden acht neue Richter:innen ernannt. 69 % aller Bediensteten sowie 58 % der Richter:innen waren weiblich.

In den Jahren 2020 bis 2022 sind insgesamt 15.332 Rechtssachen angefallen, es wurden 15.160 Rechtssachen erledigt. Am Ende des Berichtszeitraums verzeichnete das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich 2.000 offene Verfahren.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt rund vier bis fünf Monate. In 13,8% wurden die Entscheidungen mündlich verkündet.

Gegen die Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich wurden im Berichtszeitraum insgesamt 1.075 Revisionen (854 außerordentliche und 43 ordentliche Revisionen sowie 178 Amtsrevisionen, das sind insgesamt 7,1%) an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Der VwGH entschied über 1.084 Revisionen gegen Entscheidungen des LVwG Oberösterreich, indem er in 704 Fällen die Revision als unzulässig zurückwies, 274 Erkenntnisse behob, in 45 Fällen die Revision als unbegründet abwies und in 54 Fällen das Verfahren einstellte. 668 Beschwerden wurden an den Verfassungsgerichtshof erhoben. Der VfGH entschied über 498 Beschwerden und lehnte in den überwiegenden Fällen (467) die Behandlung ab.

Auf der Homepage des LVwG Oberösterreich werden grundsätzlich alle Entscheidungen im Volltext kostenlos zur Verfügung gestellt (https://www.lvwg-ooe.gv.at/383.htm), verbunden mit dem Service zusätzlicher Hinweise betreffend die bei den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts anhängigen oder abgeschlossenen Verfahren. Weiters werden ausgewählte Entscheidungen, die für die Auslegung von Rechtsvorschriften von allgemeinem Interesse sind, im Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) veröffentlicht.

Für Rechtsschutzsuchenden, insbesondere unvertretenen Bürger:innen, stehen rechtskundige Mitarbeiter:innen als „Jurist vom Tag“ für telefonische oder persönliche Vorsprachen zur Beantwortung von allgemeinen Fragen zur Verfügung..

Amtssachverständige stehen dem LVwG Oberösterreich etwa in den Fachbereichen „Psychiatrie“ und „Verkehrsunfall Straßenverkehr, Unfallanalyse“ nicht zur Verfügung. Jedoch konnte auf Initiative des LVwG Oberösterreich eine permanente Verfügbarkeit von medizinischen Sachverständigen sichergestellt werden, da sich Amtsärzt:innen dazu bereit erklärt haben, auch außerhalb ihrer Dienstzeiten für gutachterliche Tätigkeiten im Rahmen verwaltungsgerichtlicher Verfahren zur Verfügung zu stehen.

Mit 1. Jänner 2019 wurde im Bereich der Justizverwaltung die elektronische Aktenverwaltung auf Basis des sogenannten „ELVIS“ (ELektronisches Verwaltungs- und InformationsSystem) erfolgreich eingeführt. Dies ist ein elektronisches Aktenbearbeitungssystem, welches die Mitarbeiter:innen der Justizverwaltung des LVwG Oberösterreich bei der täglichen Bearbeitung von aktenrelevanten Geschäftsstücken unterstützt. Im ELVIS wird eine Vielzahl von Formularen und Abläufen standardisiert elektronisch verarbeitet und abgebildet. Umfassende Möglichkeiten zu individuellen Auswertungen und Suchfunktionen erleichtern zusätzlich die Arbeitsabläufe.

Im Tätigkeitsbericht wird auch die Aus- und Weiterbildung der Richter:innen dargestellt und abschließend Reformbedarf betreffend Regelung der Zuständigkeiten und Änderung der Verfahrensgesetze zur effizienten Verfahrensführung dargelegt.

Hier geht’s zum Tätigkeitsbericht

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