Judikatur VwGH / Unterschiedliche verantwortliche Beauftragte nach § 9 Abs. 2 VStG

Der VwGH hatte in einem Revisionsfall die Frage zu beurteilen, ob die Bestellung eines Beauftragten nach § 9 Abs. 2 erster Satz VStG zusätzlich vom Einlangen einer Meldung bei der in der Spezialvorschrift genannten Stelle abhängt, im Konkreten der zentralen Koordinationsstelle gem. § 7j Abs. 1 AVRAG.

Zwischen der Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten aus dem Kreis der vertretungsbefugten Organe nach § 9 Abs. 2 erster Satz VStG (mit der Konsequenz des Fortfalls der Verantwortlichkeit der übrigen vertretungsbefugten Organe) und der Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten nach § 9 Abs. 2 zweiter Satz VStG aus dem Kreis der „anderen [nicht vertretungsbefugten] Personen“ (mit der Konsequenz des originären Entstehens der Verantwortlichkeit dieser anderen Person unter gleichzeitigem Fortfall derjenigen der vertretungsbefugten Organe) ist strikt zu unterscheiden.

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Umweltrecht (3): Neue Zuständigkeiten für Verwaltungsgerichte

foto: getty

Mit dem sogenannten „Aarhus-Beteiligungsgesetz“ soll anerkannten Umweltschutzorganisationen eine Parteistellung in Umweltverfahren eingeräumt werden. Als Sammelnovelle werden dazu das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Immissionsgesetz–Luft (IG-L) und das Wasserrechtsgesetz 1959 novelliert. Die Begutachtungsfrist ist bereits abgelaufen, eine Beschlussfassung im Herbst wird erwartet.

Um einen effektiven Schutz des EU-Umweltrechts zu sichern, wird für anerkannte Umweltorganisationen (i.S.d. § 19 Abs. 7 UVP-G 2000) die Möglichkeit einer rechtlichen Überprüfung vor einem nationalen Gericht im Falle einer Verletzung von Umweltrecht im Rahmen des ordentlichen Genehmigungsverfahrens vorgesehen werden.

Anerkannten Umweltorganisationen sollen zudem eine nachträgliche Beschwerdemöglichkeit bei der Genehmigung und wesentlichen Änderung von Behandlungsanlagen gemäß § 37 Abs 1 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG), die nicht bereits der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 40 AWG unterliegen, eingeräumt werden.

„Luftqualitätspläne“ von Verwaltungsgerichten überprüfbar

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Umweltrecht (2): „Klimaklage“ gegen Europäische Union

Die Welle der Klimaklagen hat auch die Europäische Union erreicht: Zehn Familien aus Europa, Kenia und Fidschi rufen das Gericht der Europäischen Union wegen zu schwacher CO2-Minderungsziele an.

Basis der Klagen ist unter anderem die Charta der Grundrechte, die seit dem Vertrag von Lissabon 2009 Teil des EU-Rechts ist. In der Klage wird detailliert vorgetragen, dass die Kläger alle vom Klimawandel betroffen und in ihren Menschenrechten verletzt sind.

Durch die schwachen Klimaziele – Verringerung der Emissionen um 40 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990 – würden die Grundrechte der Klägerfamilien verletzt. Auf diese könnten sich auch Menschen außerhalb der EU berufen, wenn sie durch Rechtsakte der EU betroffen sind. Insbesondere gehe es um die Grundrechte auf Leben und Gesundheit, auf das Wohl der Kinder sowie auf Eigentum und Berufsfreiheit.

Klage gegen Europäischen Rat und EU-Parlament

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Umweltrecht (1): „Klimaklagen“ gegen Regierungen und Unternehmen

Der Klimawandel und seine Folge beschäftigen zunehmend auch die Gerichte. Laut einem Bericht, der im Rahmen des  „United Nations Environment Programme“ veröffentlich wurde, sind bis März 2017 mehr als 900 „Klimaklagen“ in 24 Ländern der Erde dokumentiert.

Gegenstand der Klagen sind vor allem strengere Klimaziele bzw. Schadenersatz wegen der Folgen des Klimawandels.

Hier ein Überblick über die drei prominentesten Fälle:

„Citizens vs. the government of the Netherlands“

Im Sommer 2015 klagten 900 holländische Bürgerinnen und Bürger, vertreten durch die „Urgenda Foundation“ auf Verschärfung der Maßnahmen gegen Treibhausgase. Es handelte sich weltweit um das erste Verfahren von Bürgerinnen und Bürgern, welches wegen des Klimawandels gegen die eigene Regierung geführt – und gewonnen wurde.

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Richter sehen durch Standortgesetz Rechtsschutz in Gefahr

Anders als Verfassungsdienst, Justiz- und Umweltministerium halten Rechnungshof und Richtervereinigung mit Kritik am Standortentwicklungsgesetz nicht hinterm Berg.

Gut möglich, dass auch das Nachhaltigkeitsministerium einen kritischen Entwurf zum Standortentwicklungsgesetz abgegeben hat. Die Öffentlichkeit soll davon allerdings nichts erfahren. Denn im Gegensatz zu Rechnungshof, Richtervereinigung, Dachverband der Verwaltungsrichter, Kammern, Landesregierungen und Umweltorganisationen hält das von der angestrebten Beschleunigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen für standortrelevante Großprojekte per se tangierte Umweltministerium mit seiner Stellungnahme hinterm Berg. Einen Kommentar zu dem von vielen Seiten als verfassungs- und unionsrechtswidrig kritisierten Gesetz gab das von Elisabeth Köstinger geführte Nachhaltigkeitsministerium auch am Montag auf Nachfrage des STANDARD nicht ab.

Man habe eine umfassende Stellungnahme abgegeben, versicherte ein Sprecher des Ministeriums, richte einem anderen Minister aber nichts öffentlich aus. Ähnlich dürften es mit der brisanten Materie auch Verfassungsdienst und Justizministerium halten. Weder die vom Bundeskanzleramt ins Justizministerium übersiedelten Verfassungswächter noch das Reformministerium veröffentlichten auf der Parlaments-Website Stellungnahmen.

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Dachverband der Verwaltungsrichter übt Kritik am geplanten Standort-Entwicklungsgesetz

In seiner Stellungnahme zum Ministerialentwurf eines Standort-Entwicklungsgesetzes, 67/ME XXVI. GP – StEntG, stellt der Dachverband der Verwaltungsrichter gravierende rechtliche Mängel fest. Der vorliegende Entwurf ziele – so das Vorblatt – darauf ab, dass an eine Bestätigung der Bundesregierung im Verordnungsrang „verfahrensbeschleunigende Maßnahmen geknüpft“ werden. Die vorgesehenen Regelungen fielen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der …

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EU: Neue Regeln für die Abfallwirtschaft noch vor der Europawahl

Mehr als 60 Prozent des Plastik- und 13 Prozent des Papiermülls aus der gesamten EU wurden in den vergangenen Jahren nach China exportiert.

Seit Anfang dieses Jahres hat China einen Importstopp auf nicht sortenreinen Kunststoff verhängt. Jetzt ist die EU gezwungen, eine neue Strategie für den Umgang mit ihrem Plastik zu überlegen.

Alleine in Österreich fallen laut Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus jedes Jahr rund 900.000 Tonnen Plastikmüll an, ein großer Teil davon sind Verpackungen. Die Mengen sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen: Von rund 180.000 Tonnen Ende der 90er-Jahre auf heute knapp 300.000 Tonnen Verpackungsmüll.

Recyclingquote soll erhöht werden

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Präsidentenbesetzung am LVwG Burgenland: Dachverband der Verwaltungsrichter fordert Neuausschreibung

Aus Anlass der kritischen Berichterstattung über das laufende Bestellungsverfahren in den Tageszeitungen „Kurier“ und „Die Presse“ hat sich der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) mit einem offenen Brief an die Mitglieder der burgenländischen Landesregierung gewandt. 

Darin fordert der Dachverband die Landesregierung auf, die Ernennung eines neuen Präsidenten/einer neuen Präsidentin für das Verwaltungsgericht aus dem Kreis der Richterschaft vorzunehmen, wie dies nicht nur bei den ordentlichen Gerichten in Österreich, sondern praktisch in allen europäischen Ländern selbstverständlich ist.

Ebenso wird gefordert, das Auswahlverfahren jenem richterlichen Gremium zu übertragen, welches die Auswahl neuer Richterinnen und Richter vornimmt, wie das den geltenden europäischen Standards entspricht (Empfehlungen des Europarates zur richterlichen Unabhängigkeit [CM/Rec(2010)12]). Das ist im Fall des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland die Vollversammlung des Verwaltungsgerichts.

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38 Grad am Gericht: Juristen schlagen Alarm

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Hitzewelle: Rechtsanwaltskammer fordert Richter auf, Prozesse am Landesgericht abzusagen

Thomas Martinz / Kurier

38 Grad werden am Donnerstag, dem bisher heißesten Tag des Sommers, im Freien erwartet. Exakt diese 38 Grad wurden heuer aber schon gemessen – bei einem Prozess am Klagenfurter Landesgericht.

Die Rechtsanwaltskammer appelliert nun an die Richter, sie mögen bei diesen Temperaturen Verhandlungen abberaumen. „Sauna-Prozesse“ werden Verhandlungen in Klagenfurt im Hochsommer genannt. 2017 hatten das Ministerium sowie das Oberlandesgericht Graz dem Landesgericht eine Klimatisierung der Verhandlungsräume in Aussicht gestellt. „Aus budgetären Gründen ist das nicht möglich“, heißt es auf
KURIER-Nachfrage.

Eine unbefriedigende Antwort für Bernd Lutschounig, den Präsidenten des Landesgerichts. „Viele Büros und Verhandlungssäle sind exponiert nach Süden oder Westen gerichtet. Da helfen weder Rollläden, noch Ventilatoren“, betont er. Die Hitze sei unerträglich und unzumutbar.

Angst vor Hitzekollaps

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Nach Gerichtsurteilen droht Tausenden die Ausbürgerung

Vier richtungsweisende Urteile sind bereits ergangen. Sie geben womöglich den Startschuss für eine Serie an Aberkennungen von Staatsbürgerschaften.

Auf eine konkrete Zahl will sich Werner Sedlak nicht festlegen. Auf die Frage, wie viele Fälle in den kommenden Monaten entschieden werden, sagt der Leiter der Wiener Behörde für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten (MA 35) nur so viel: „Es sind sehr viele.“
Sehr viele Österreicher mit türkischen Wurzeln müssen sich in Wien derzeit also darauf gefasst machen, bald eine Nachricht von der Behörde zu bekommen, die ihr Leben gravierend verändern wird.

Nicht mehr Österreicher

So war es auch bei Herrn XY, wie er in der Gerichtsentscheidung vom 1. August 2018 genannt wird, die dem 56-Jährigen am Mittwoch zugestellt worden ist. Herr XY kam vor 31 Jahren als 25-Jähriger nach Österreich und lebt seither hier. Seit 27 Jahren ist er österreichischer Staatsbürger. Oder war es: „Republik Türkei / staatenlos“ steht oben links auf dem schriftlichen Urteil des Landesverwaltungsgerichts Wien, das die Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft bestätigt.

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