Letzte Woche wurden von den Abgeordneten der „Neos“ im Parlament ein Entschließungsantrag eingebracht, welcher auf die aktuellen Diskussionen über Richterbesetzungen Bezug nimmt, aber auch auf Mängel und Verbesserungspotentiale hinweist, die sich in den vergangenen Jahren herauskristallisiert haben.
Aus rechtsstaatlicher Sicht ist nach Auffassung der Abgeordneten eine Reihe von Verbesserungsmaßnahmen nötig, um die Unabhängigkeit, Professionalität und Transparenz der österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu gewährleisten.
Umsetzung der „GRECO“-Maßnahmen gefordert
Die wichtigsten Schritte wären die Einführung eines spezifischen Ausbildungslehrganges für Richter_innen der Verwaltungsgerichte, die Stärkung der Personalsenate bzw. Personalausschüsse bei deren Auswahl, sowie die Transparenz der Auswahlentscheidung. Der Evaluierungsbericht der Group Of States Against Corruption (GRECO) des Europarates betone die Notwendigkeit dieser Maßnahmen ausdrücklich. (Siehe dazu: „Greco“ fordert für Verwaltungsrichter einheitliches Dienstrecht und verbindliche Besetzungsvorschläge)
Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Angleichung der Auswahl, Ausbildung und Dienstvoraussetzungen von Verwaltungsrichter_innen an jene der ordentlichen Richter_innen vorsieht, sowie Vereinheitlichungen im Dienstrecht der Landesverwaltungsrichter_innen und die Einführung eines transparenten Auswahlprozesses enthält.
Der Gesetzesentwurf soll dabei u.a. folgende Punkte beinhalten:
Zu kurze oder gar keine Begutachtungen, verspätete Kundmachungen, zahlreiche aufgehobene Gesetze: Österreichs Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) sieht die Qualität der Legislative schwinden. „Besorgniserregend“ sei es auch, „wenn Kritik in einer Demokratie nicht offen geäußert werden kann“, hieß es am Anwaltstag letzten Freitag.
Die Tradition der jährlichen Treffen wird auch 2019 fortgesetzt!
Die Diskussionen rund um die Ausbildung von Verwaltungsrichterinnen und –richtern in Österreich reißen nicht ab. In einem Gastbeitrag in der „Presse“ nimmt der Präsident des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich, Patrick Segalla, aus seiner Sicht dazu Stellung.
Von seiner Konzeption her ist der Internationale Strafgerichtshof im niederländischen Den Haag ein „Weltgericht“.
Verwaltung und die Gerichtsbarkeit in den Niederlanden stehen von jeher im Ruf besonders sparsam und effizient zu funktionieren. Eine Studienreise zum „Centrale Raad von Boerop“, einem der vier Verwaltungsgerichte für Berufungsverfahren in Utrecht, bot die Gelegenheit, diese Gerichtpraxis kennenzulernen.
In der Stellungnahme Nr. 4 (2003) betont der Beirat der Europäischen Richter die besondere Bedeutung der richterlichen Aus- und Fortbildung, da die Richterschaft immer mehr als der höchste Garant für das demokratische Funktionieren der Institutionen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene angesehen wird.
Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) hat einen aktuellen Bericht zur Frage des Schutzbedarfs von Asylwerbern aus Afghanistan veröffentlicht.