Planstellen beim Landesverwaltungsgericht Tirol ausgeschrieben

Es gelangen eine, allenfalls mehrere Planstellen einer Landesverwaltungsrichterin/eines Landesverwaltungsrichters (voll- oder teilzeitbeschäftigt mit mindestens 20 Wochenstunden) beim LVwG Tirol zur Besetzung. Die Bewerbungen samt den geforderten Unterlagen und Angaben sind bis spätestens Sonntag, den 14. Jänner 2024 (einlangend) an das LVwG Tirol zu senden.

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Politische Einigung in der EU auf Anti-SLAPP-Richtlinie

Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben sich am 30. November 2023 vorläufig zum Vorschlag einer Richtlinie zum Schutz vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (Strategic Lawsuits Against Public Participation – sogenannte SLAPPs) geeinigt. Die Richtlinie dient dem Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern vor unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren.

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Europarat: Bericht 2023 mit der Einladung zur erneuten Selbstverpflichtung an die Werte und Standards des Europarats

Die Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejčinović Burić, hat ihren Bericht über den Zustand von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit 2023 in den 46 Mitgliedsstaaten des Europarats veröffentlicht, der alle zwei Jahre erstellt wird. Als Untertitel – und wohl auch Ausfluss – dieses Berichts wird festgehalten: „Eine Einladung, sich den Werten und Standards des Europarats erneut zu verpflichten.“

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Judikatur VfGH: keine Bedenken gegen die unterschiedlichen dienstrechtlichen Systeme bestimmter Gruppen öffentlich Bediensteter

Das Bundesverwaltungsgericht hegte Bedenken, dass die aliquote Bezugskürzung gemäß § 76d Abs 1 Z 1 RStDG im Fall einer herabgesetzten Auslastung wegen Krankheit nach § 75g leg cit gleichheitswidrig sei, weil Richter:innen damit schlechter gestellt seien als andere öffentlich Bedienstete nach den entsprechenden Regelungen für Staatsanwälte und Beamte (§ 50f BDG 1979 iVm § 12j und § 13c GehG) bzw Vertragsbedienstete (§ 20c VBG iVm § 143d ASVG), aus denen sich jeweils eine im Vergleich höhere Besoldung ergebe.

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