Wien: Umstrittene Waffenverbotszonen treten in Kraft

Am 1. Februar treten nach Innsbruck und Linz auch in Wien Waffenverbotszonen in Kraft. Wie die Landespolizeidirektion Wien mitteilte, sind der Praterstern sowie ein Bereich am Donaukanal zwischen Augartenbrücke und Salztorbrücke erfasst. Die Zonen gelten vorerst für drei Monate. Im Rathaus wird diese Maßnahme abgelehnt.

Während die Verordnung am Praterstern rund um die Uhr gilt, umfasst jene am Donaukanal nur den Zeitraum zwischen 20.00 und 8.00 Uhr. In der betreffenden Verordnung wird der Treppelweg um das Szenelokal Flex namentlich angeführt.

Rechtsgrundlage Sicherheitspolizeigesetz 

Die Ermächtigung zur Erlassung einer Waffenverbotszone findet sich in § 36b SPG. Die Bestimmung wurde mit einer Novelle 2018 eingeführt. Demnach können „bestimmte öffentliche Orte“ mittels Verordnung zu Waffenverbotszonen erklärt werden. Das setzt aber voraus, dass dort – etwa wegen „vorangegangener gefährlicher Angriffe“ – Attacken auf „Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen“ erwartet werden.

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Umweltrecht: Österreichs verheerende Treibhausgas-Bilanz

Mit dem Klima – und Energiepaket 2007 hat sich die Europäische Union (EU) das verbindliche Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 den Ausstoß von Treibhausgasen um 20 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren.

Zur Umsetzung dieser Ziele traten in Österreich im Jahr 2011 das Emissionszertifikategesetz und das Klimaschutzgesetz in Kraft. Ungeachtet der Verbindlichkeit der dort ausgewiesenen Ziele hat Österreich diese nie erreicht. Seit dem Jahr 2015 steigen die Emissionen sogar wieder. Das zeigen die neuesten Daten des Umweltbundesamts, wonach die Treibhausgas-Emissionen im Jahr  2017 im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen sind.  Im EU-Vergleich (1990 bis 2016) liegt Österreich an fünftletzter Stelle.

Während etwa Dänemark seit 1990 ca. 27,5 Prozent Emissionen einsparen konnte, legte Österreich um über ein Prozent zu.

Klimaklagen als Ausweg?

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OGH-Präsidentin Lovrek: „Gesetze sind nicht kreativ auslegbar“

Elisabeth Lovrek, neue Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, sieht das Höchstgericht als Leuchtturm der Rechtsprechung, wundert sich über politische Vorgänge und sieht keine Sorgfaltspflicht amerikanischen Stils.

Die Wiener Zivilrichterin Elisabeth Lovrek (60) war seit 2015 Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs (OGH) und steht diesem seit Juli 2018 vor. Im Zuge ihres ersten Tirol-Besuchs sprach sie mit der TT.

Die Justiz scheint in Österreich immer unruhigere Zeiten zu erleben. Nach immer neuen Einsparungen, den Turbulenzen in der BVT-Affäre postuliert nun Innenminister Herbert Kickl, dass „das Recht der Politik und nicht die Politik dem Recht zu folgen“ habe. Eine gezielte Provokation?

Elisabeth Lovrek: Sagen wir es so. Jedes Schulkind und auch der Innenminister weiß, dass man Gesetze mit Mehrheiten im Nationalrat ändern kann. Da dies so eine Binsenweisheit ist, wollte er das wohl nicht mitteilen. Versteht man die Aussage als Aufforderung an Vollziehung und Rechtsprechung, Gesetze auf Zuruf der Politik auszulegen, ist sie rechtsstaatlich äußerst problematisch. Geltende Gesetze sind zu befolgen, sie sind nicht nach den Wünschen der Politik kreativ auslegbar.

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Datenschutz-Grundverordnung (2): Zivilgerichte für Datenschutz unzuständig?

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGfZRS) hat sich laut „Standard“ für die Klage des Datenschutzaktivisten Max Schrems gegen Facebook für unzuständig erklärt.

Nach Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des neuen Datenschutzgesetzes in Österreich sei nur noch die Datenschutzbehörde (DSB), nicht aber normale Gerichte für Datenschutzsachen zuständig, begründete das Gericht.

EuGH: Landesgericht Wien ist zuständig

Die Zulässigkeit der 2014 eingebrachten Klage beschäftigte bereits das Landesgericht Wien, das Oberlandesgericht (OLG) Wien, den Obersten Gerichtshof (OGH) und sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Im Jänner 2018 entschied der EuGH, dass Schrems zwar keine „Sammelklage“ einbringen dürfe, aber das Landesgericht Wien für seine eigenen Ansprüche zuständig sei, da er Facebook rein privat als Verbraucher nutze.

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Datenschutz-Grundverordnung (1): Google geht gegen französische Millionenstrafe in Berufung

Wegen mangelnder Transparenz hat die französische Datenschutzbehörde Google zu einer Strafe von 50 Millionen Euro verdonnert. Die will der Konzern nicht hinnehmen. Jetzt muss Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht, der Staatsrat in Paris, über die Rechtmäßigkeit der Millionenstrafe entscheiden.

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte eine Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgestellt. Es war die erste größere Strafe im Zusammenhang mit der seit Ende Mai 2018 greifenden DSGVO.

Unter anderem bemängelte die CNIL, dass Google seine Nutzer nicht „klar und verständlich“ über die Nutzung ihrer persönlichen Daten informiere. Die Informationen darüber seien über mehrere Dokumente verteilt und Nutzer müssten sich über Links und Buttons durchklicken. Zudem sei einiges unklar formuliert. Die DSGVO sieht unter anderem vor, dass Unternehmen Nutzer transparent über die Verwendung ihrer Daten informieren müssen.

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MAIFORUM 2019 – Save the date !

Das 25. Maiforum findet am Freitag, den 10. Mai 2019, am Bundesfinanzgericht in Wien statt. Die Veranstaltung wird dieses Jahr mit Unterstützung des Justizministeriums und EJTN als ganztägige internationale Konferenz durchgeführt. Sie soll einen Überblick über die unterschiedlichen europäischen Systeme der Auswahl und Ausbildung von Verwaltungsrichterinnen – und Richtern sowie deren berufliche Karrieren geben. Die …

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Verwaltungsgericht Wien: Ausschreibung einer Richterplanstelle

Beim Verwaltungsgericht Wien kommt die Planstelle eines Richters/einer Richterin zur Ausschreibung. Die Ausschreibung wird diese  Woche im Amtsblatt der Wiener Zeitung, im Amtsblatt der Stadt Wien sowie auf der Homepage des VwG Wien kundgemacht werden. Ende der Ausschreibungsfrist wird Donnerstag, der 14. März 2019 sein.

Haus der Geschichte Österreich

Im Rahmen einer exklusiven Führung, geleitet durch die Direktorin des Hauses, Monika Sommer, hatten die Mitglieder der Standesvertretung der Verwaltungsrichter nicht nur die Möglichkeit, einen Eindruck von dieser einzigartigen und wichtigen Institution, sondern auch interessante Hintergrundinformationen über die lange Entstehungunsgeschichte, die Realisierung  und das Konzept der Ausstellung zu bekommen.

Norbert Wilfert

Die Idee, der Geschichte der Republik Österreich ein Museum zu widmen, ist so alt wie die Republik selbst. Konkret wurden sie erstmals 1945, als Bundespräsident Karl Renner ein „Museum der Ersten und Zweiten Republik“ in der Hofburg aufbaute. Das pünktlich zum hundertsten Geburtstag der Republik öffnete  Haus der Geschichte ist das erste zeitgeschichtliche Museum der Republik und lädt zur Auseinandersetzung mit der ambivalenten österreichischen Geschichte, ausgehend von der Gründung der demokratischen Republik 1918, ein.

 

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Matejka: Wer Europäische Menschenrechtskonvention infrage stellt, stellt Rechtsstaat infrage

Die Präsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, hat am Donnerstag in der „ZiB 2“ des ORF die Aussagen von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) zum Rechtsstaat scharf kritisiert. Kickl habe nicht nur das Legalitätsprinzip infrage gestellt, sondern auch die Menschenrechtskonvention. „Wer sie infrage stellt, stellt auch unseren Rechtsstaat infrage“, sagte sie und sah die Gefahr eines Angriffs auf den Rechtsstaat. (Siehe dazu:  „Recht muss Politik folgen, nicht Politik dem Recht“)

Die Kritik am Innenminister „teile nicht nur ich, sondern auch sehr, sehr viele Kolleginnen und Kollegen, die über diese Äußerungen des Herrn Innenministers sehr empört und eigentlich schockiert waren“, sagte Matejka.  Kickl hatte im ORF-„Report“ am Dienstag angekündigt, Grundregeln wie die Menschenrechtskonvention hinterfragen zu wollen. Und er ergänzte: „Denn ich glaube immer noch, dass der Grundsatz gilt, dass das Recht der Politik zu folgen hat und nicht die Politik dem Recht.“

Vollziehung und Rechtsprechung nicht auf Zuruf der Politik

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Wenn der Klimawandel zur Fluchtursache wird

Laut einer aktuellen Studie besteht für die Jahre 2011 bis 2015 eine statistisch signifikante Beziehung zwischen Klimaereignissen, Konflikten und Flucht. 

Ein Forscherteam rund um den Volkswirt Jesús Crespo Cuaresma analysierte dazu Asylanträge aus 157 Ländern und verglich diese mit Klimabedingungen und Kriegstoten in den jeweiligen Herkunftsländern. „Die Studie macht deutlich, dass die wachsende Zahl an Dürreperioden und Wasserknappheit Konflikte und Krisen verstärken“, sagt Crespo Cuaresma.

Vor allem für die Zeit zwischen 2011 und 2015 würde es eine statistisch signifikante Beziehung zwischen Klimaereignissen, Konflikten und Flucht geben, sagt der Wissenschaftler. Das würde natürlich nicht ausschließen, dass es auch vor dieser Periode einen Zusammenhang zwischen den Phänomenen gab, dieser war jedoch „nicht systematisch“.

Syrienkrieg ging Dürreperiode voraus

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