Umweltrecht: Österreichs verheerende Treibhausgas-Bilanz

Mit dem Klima – und Energiepaket 2007 hat sich die Europäische Union (EU) das verbindliche Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 den Ausstoß von Treibhausgasen um 20 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren.

Zur Umsetzung dieser Ziele traten in Österreich im Jahr 2011 das Emissionszertifikategesetz und das Klimaschutzgesetz in Kraft. Ungeachtet der Verbindlichkeit der dort ausgewiesenen Ziele hat Österreich diese nie erreicht. Seit dem Jahr 2015 steigen die Emissionen sogar wieder. Das zeigen die neuesten Daten des Umweltbundesamts, wonach die Treibhausgas-Emissionen im Jahr  2017 im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen sind.  Im EU-Vergleich (1990 bis 2016) liegt Österreich an fünftletzter Stelle.

Während etwa Dänemark seit 1990 ca. 27,5 Prozent Emissionen einsparen konnte, legte Österreich um über ein Prozent zu.

Klimaklagen als Ausweg?

In den USA, den Niederlanden und Deutschland wird in letzter Zeit versucht, durch sog. „Klimaklage“ die Einhaltung der Klimaziele gerichtlich zu erzwingen.

In Frankreich sprengte eine Online-Petition für mehr Klimaschutz alle Rekorde. Nichtregierungsorganisationen werfen dem französischen Staat vor, nicht genug gegen den Klimawandel zu unternehmen.  Sie forderten die Regierung zum Handeln auf und setzten ihr eine Frist von zwei Monaten. Als nächsten Schritt wollen die Organisationen voraussichtlich im März vor das Pariser Verwaltungsgericht ziehen.

Siehe dazu auch: Umweltrecht – Neue Zuständigkeiten für Verwaltungsgerichte

Hier geht’s zum Klima- und Energieziele Monitoringreport der Bundesregierung ….

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