Mit Sorge verfolgt das EU-Parlament die von Ungarn beschlossene Einrichtung neuer Verwaltungsgerichte, da die Unabhängigkeit der neuen Gerichte durch die Möglichkeit politischer Einflussnahme nicht gewährleistet erscheint. Dort beruft man sich jedoch auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich und Bayern als Vorbilder.
Neue Verwaltungsgerichte ab 2020
In Ungarn wurde beginnend mit 1997 bis zum Jahr 2011 eine starke richterliche Selbstverwaltung entwickelt. Wesentliche Aufgaben der Justizverwaltung waren einem von der Vollversammlung der Richter gewählten Justizrat übertragen. Der Rechtsschutz gegenüber behördlichen Entscheidungen (Art 47 Grundrechtecharta) wurde von den Zivilgerichten übernommen. Dort wurden, ähnlich wie in Tschechien oder Rumänien, eigene Abteilungen für Verwaltungsrecht eingerichtet.
Durch eine Änderung des Grundgesetzes wurde im Juni 2018 ein neues System von spezialisierten Verwaltungsgerichten eingeführt. Ab Jänner 2020 werden damit ein neues Oberstes Verwaltungsgericht – mit Sitz in Esztergom und nicht in Budapest – und 8 Verwaltungsgerichte erster Instanz eingerichtet.
Die Kritik richtet sich vor allem gegen folgende Punkte der Reform:

In den Wiener Bezirksgerichten fehlen Mitarbeiter. Einsparungen, Pensionierungen und attraktive Jobs außerhalb der Justiz tragen dazu bei, dass sich wichtige Entscheidungen in den Bezirksgerichten immer mehr verzögern. Am meisten betroffen ist der Kanzleibereich.
Es ist eine Diskussion, die gerade in den vergangenen Jahren neue Nahrung gewonnen hat. Soll der Staat die Überwachungsmaßnahmen ausdehnen, um für mehr Sicherheit zu sorgen? Oder ist es wichtiger, die Freiheit der Bürger zu erhalten?
In einem Rechtsstaat hat jede Person das Recht auf ein faires Verfahren. Gleichzeitig ist die Frage, was als fair gelten kann, nicht abschließend geklärt.
Mit dem vom Nationalrat im April 2018 beschlossenen 
Bis 2020 testet die chinesische Regierung in 43 Kommunen ein ausgefeiltes Sozialkreditsystem. Mit Punktabzug, öffentlichen Demütigungen oder Pluspunkten wird damit über die berufliche Zukunft, den Zugang zu Bildung und Krediten oder die individuelle Reisefreiheit entschieden. (Siehe dazu: