Solidarität mit Rechtsanwälten*innen sowie Richtern*innen in der Türkei

Der Präsident der Türkischen Richtervereinigung wurde letzten Freitag zu einer 10jährigen Haftstrafe verurteilt.

Das Strafverfahren – welches von einigen Richter/innen-Kollegen der Vereinigungen beobachtet wurde – war in keiner Weise ein rechtsstaatlich geführtes Verfahren.

Anbei ist die Stellungnahme der 4 Richtervereinigungen („Plattform für eine unabhängige Justiz in der Türkei“) dazu.

Die österreichische Plattform für die Unabhängigkeit der Justiz in der Türkei lädt ein zur Pressekonferenz

 Zeit: Donnerstag, 24. Jänner 2019, 10.00 Uhr

Ort:  Pressezentrum des Österreichischen Journalistenclubs (ÖJC),

        1010 Wien, Blutgasse 3

 

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Umweltrecht: Unsichere Zukunft der Umweltanwaltschaften

Die 2019 nötigen Gesetzesnovellen gehen in sehr unterschiedliche Richtungen. Die Verunsicherung unter Österreichs Landesumweltanwaltschaften ist groß.

Grund dafür ist die Ende 2018 im Nationalrat beschlossene Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP). Der Bund setzt damit die schon 2005 ratifizierte, aber jahrelang verzögerte Aarhus-Kovention um, die der Öffentlichkeit und damit auch NGOs mehr Beteiligung in Umweltverfahren zusichert.

Weil Naturschutz in Österreich Ländersache ist, bedarf es zur Umsetzung der Novellierung aller neun Natur- und Landschaftsschutzgesetze. „Die soll 2019 erfolgen, aber wir wissen nicht genau, wann, und sind auch inhaltlich nicht eingebunden“, sagt Tirols Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer.

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Betteln verbieten – nicht so einfach

Im September 2017 hob der Verfassungsgerichtshof das Bettelverbot in der Innenstadt von Bludenz auf, da das zeitlich unbeschränkte und örtlich nicht differenzierte Verbot von der Stadtvertretung nicht ausreichend begründet war (VfGH 22.09.2017, V 58/2017 ua).

Die Bettelverordnung der Stadt Feldkirch hingegen wurde vom Verfassungsgerichtshof aktuell als rechtmäßig erachtet, da kein absolutes Verbot des stillen Bettelns erfolgte und trotz der Verbote entsprechende bettelverbotsfreie Flächen selbst in der Innenstadt verblieben (VfGH 11.12.2018, V 19/2018 ua).

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Keine Nebentätigkeiten mehr für Verfassungsrichter?

©VfGH/Doris Kucera

Die NEOS  beantragen im Nationalrat ein Verbot für VfGH-Mitglieder andere Berufe auszuüben.

Bereits in der Vergangenheit sorgten politische oder wirtschaftliche Beziehungen von Richterinnen und  Richtern am Verfassungsgerichtshof immer wieder für Debatten. Der Nationalrat beschloss  daher Ende 2014 eine neue Transparenzregelung für das Höchstgericht:

Sämtliche Nebentätigkeiten von Beteiligungen an Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien, Beteiligungen an sonstigen Unternehmen, Aufsichtsratstätigkeiten bis zu Gutachtertätigkeiten müssen veröffentlicht werden. Außerdem wurde gesetzlich verankert, dass sich Verfassungsrichter enthalten und von einem Ersatzmitglied vertreten lassen müssen, wenn sie aufgrund ihres Nebenjobs befangen sein könnten.

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Mindestsicherung (2): Richter fürchten Ansteigen der Kriminalität

Wenn die Mindestsicherung für verurteilte Kriminelle gestrichen wird, könnten diese zu weiteren Straftaten animiert werden

Richtervereinigung, Gerichte und Sozialarbeiter warnen wegen der Regierungspläne zur Reform der Mindestsicherung vor steigender Kriminalität in Österreich. Hintergrund: Straftätern, die zu mehr als sechs Monaten bedingter oder unbedingter Haft verurteilt werden, soll künftig für die Dauer der Freiheitsstrafe auch die Mindestsicherung gestrichen werden.

Experten halten von diesem Vorhaben der türkis-blauen Regierung allerdings wenig, wie aus dem derzeit laufenden Begutachtungsverfahren hervorgeht. Straftätern werde dadurch der Wiedereinstieg in ein geordnetes Leben und die Resozialisierung erschwert, der Rückfall in die Kriminalität werde wahrscheinlicher, so die Kritik.

Jeder fünfte Inhaftierte Sozialhilfebezieher

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Mindestsicherung (1): Breite Kritik an der neuen Sozialhilfe

Weniger Geld für Familien und Asylberechtigte: Diese Kernpunkte bei der Reform der Mindestsicherung stoßen bei Experten und sozialen Organisationen auf wenig Verständnis.

Bis heute, Donnerstag, läuft das Begutachtungsverfahren für das Sozialhilfegesetz, das die bisherigen Regelungen für die bedarfsorientierte Mindestsicherung ablösen soll. Viele Stellungnahmen liegen bereits vor – und sie fallen weitgehend kritisch aus. „Die neue Sozialhilfe kann die Armut nicht bekämpfen“, befindet beispielsweise die Armutskonferenz, ein Zusammenschluss von 40 sozialen Organisationen, die dem Gesetzesvorhaben ein vernichtendes Zeugnis ausstellt. Die Kritik im Überblick:

Ober- statt Untergrenze

Die Mindestsicherung heißt künftig wieder Sozialhilfe, schlicht weil es sich nicht mehr um eine Mindestsicherung handelt. Bisher haben die Länder sich auf gemeinsame Mindestsätze geeinigt, künftig gibt der Bund den Ländern starre Obergrenzen vor, wie viel sie maximal an Bedürftige auszahlen dürfen. Nach unten dagegen ist kein Netz eingezogen, den Ländern steht es offen, in ihrem Bereich deutlich weniger auszuzahlen. Damit wird aber auch ein wesentlicher Anspruch des Gesetzes nicht erfüllt, nämlich eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen, so die Kritik. Und: Die Obergrenzen sind in einigen Bereichen deutlich niedriger als die bisherigen Untergrenzen.

Weniger Geld für Familien

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Präsidentenbesetzung am LVwG Burgenland: Büroleiterin des Landeshauptmannes zieht Bewerbung zurück

In der vieldiskutierten Causa rund um die Nachbesetzung des Präsidentenpostens am Landesverwaltungsgericht gibt es eine überraschende Wendung: Die Büroleiterin des Landeshauptmannes zieht ihre Bewerbung zurück.

Das „Auswahlverfahren“ für die Präsidentenbesetzung war Gegenstand kritischer Berichterstattung in den Medien, da der Anschein einer „Freunderlwirtschaft“ bestehe. Auch die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs hatte mit scharfen Worten kritisiert, wie der scheidende burgenländische Landeshauptmann eine neue Gerichtspräsidentin einsetzen wollte. (Siehe dazu: Österreich darf nicht Polen werden)

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Das digitale Jahr 2019 (2)

Ab Jänner: Elektronische Beweismittel 

Mit der E-Evidence-Verordnung will die EU sicherstellen, dass elektronische Beweismittel europaweit eingeholt werden können. Etwa könnten Strafverfolgungsbehörden aus Österreich von einer Firma in Deutschland Auskunft verlangen, ohne dass der deutsche Staat benachrichtigt werden muss. Die EU-Staaten haben sich bereits geeinigt, nun wird im EU-Parlament verhandelt. (Siehe dazu auch: Soziale Netze sollen „elektronische Beweismittel“ liefern)

Ab Jänner: Uploadfilter für Terrorinhalte

Die EU will terroristische Inhalte aus dem Netz schaffen. Dabei sollen einerseits Uploadfilter, die solche automatisiert erkennen, eingesetzt werden. Andererseits müssen Plattformen sie innerhalb einer Stunde nach der Aufforderung einer Behörde entfernen.

Die EU-Innenminister haben den Plänen bereits zugestimmt, nun beginnen auch hier die Verhandlungen im Parlament.

Frühjahr: Transparenzdatenbankgesetz-Novelle soll Qualität steigern

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Das digitale Jahr 2019 (1)

Im Jahr 2018 standen die digitale Autobahnvignette, das Unfallmeldesystem E-Call, die digitale Identität, digitale Behördenwege, das zentralisierte Datenregister, das Transparenzregister (gegen Geldwäsche), die biometrische Einreisekontrolle und anderes mehr auf der Agenda der Regierung. (Siehe dazu: Das digitale Jahr 2018)

(Ergänzungen zu „Vermummungsverbot, Uploadfilter: Was 2019 netzpolitisch auf Österreich zukommt “ von Muzayen Al-Youssefderstandard.at)

Auch im Jahr 2019 wird die Digitalisierung vieler Lebensbereiche weiter Gestalt annehmen. Hier ein Überblick über bevorstehende Maßnahmen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Ab Jänner: Teilautonomes Fahren

Mit einer Novelle zur „Automatisiertes Fahren Verordnung“ ( AutomatFahrV)  wird  es  in Österreich künftig erlaubt sein, Einparkhilfen zu verwenden, für die der Lenker nicht im Fahrzeug sitzen muss.

Die Einparkhilfe muss in der Lage sein, alle übertragenen Fahraufgaben beim Ein- und Ausparken automatisch zu bewältigen, wird im geplanten Gesetzestext betont. „Solange das System aktiviert ist, ist der Lenker von den Verpflichtungen, den Lenkerplatz einzunehmen und die Lenkvorrichtung während des Fahrens mit mindestens einer Hand festzuhalten, enthoben.“ Der Lenker muss sich aber „in Sichtweite zum Fahrzeug befinden“ und im Notfall eingreifen können. Erlaubt ist diese Art der Einparkhilfe nur für Pkws (Klasse M1).

Ab Jänner: Wertkarten-SIMs müssen registriert werden

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FÜNF JAHRE VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT IN ÖSTERREICH – EINE BILANZ

von Siegfried Königshofer

 (Erweiterte und aktualisierte Fassung eines Beitrages, der für den „Menschenrechtsbefund 2018“, der Österreichischen Liga für Menschrechte verfasst wurde.)

Die als „Jahrhundertreform“ bezeichnet Einrichtung der Verwaltungsgerichte durch die B-VG Novelle 2012 brachte die längst überfällige Modernisierung des Rechtsschutzes im öffentlichen Recht wie er in den meisten Mitgliedsstaaten der EU bereits Standard ist. Ein Entwicklung, die vor allem auf die Beschlussfassung der  EU-Grundrechtecharta durch das Europäische Parlament im Jahr 2002 zurückzuführen ist, welche – als Vorauswirkung – alle Beitrittswerber ab dem Jahr 2004 verpflichtete, einen umfassenden gerichtlichen Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen einzurichten.[1] Und es war auch der Streit der beiden Höchstgerichte öffentlichen Rechts über die Auslegung von Art 47 der EU-Grundrechtecharta in UVP-Verfahren, welcher die Einrichtung der Verwaltungsgerichte in Österreich ganz wesentlich beschleunigte.

Seit 5 Jahren arbeiten die Verwaltungsgerichte nun. Ein geeigneter Zeitpunkt, eine erste Bilanz zu ziehen.

Hohe Akzeptanz, hohe „Rechtsmittelfestigkeit“ der Entscheidungen

 

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