Bundesverwaltungsgericht: Arbeitsbelastung weiter massiv gestiegen

Der aktuelle Tätigkeitsbericht des Bundesverwaltungsgerichts weist allein für das Geschäftsjahr 2017 (Stichtag 31.1.2018) einen Neueingang von knapp 42.000 Verfahren aus, das sind um 50% mehr Verfahren als im Jahr davor.

Diese Entwicklung ist auf die überdimensionale Steigerung der Verfahren im Bereich Fremdenwesen und Asyl zurückzuführen ist. Drei von vier Beschwerdefällen betreffen diese Rechtsbereiche.

Obwohl von den 219 Richterinnen und Richtern im Geschäftsjahr 2017 insgesamt 29.200 Verfahren abgeschlossen werden konnten – das ist ein Plus von 22,7 % im Vergleich zum Geschäftsjahr 2016 – ist die Zahl offener Verfahren auf rund 35.000 Verfahren weiter gestiegen. Trotz der stetig anwachsenden Zahl an Verfahrensabschlüssen steigt aber nicht nur die Anzahl der offenen Verfahren, sondern auch die damit verbundene durchschnittliche Verfahrensdauer kontinuierlich an.

Bei Einrichtung des Gerichtes im Jahr 2014 war von einer deutlich geringeren Arbeitsbelastung gerechnet worden. So wurden vor fünf Jahren bloß rund 20.000 Fälle verzeichnet.

Personelle Aufstockung notwendig

Zu bedenken gibt, dass nach derzeitigem Stand die personelle Aufstockung schrittweise zurückgenommen werden soll, obwohl sich die Lage nicht verbessert, sondern weiter verschlechtert hat. Ebenso wird als problematisch angesehen, dass der Anstieg des Personals im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl deutlich stärker ausgefallen ist als am Verwaltungsgericht. Das erhöht das personelle Ungleichgewicht zwischen den beiden Asylinstanzen.

Verschärfen dürfte sich die Lage auch dadurch, dass ab heuer „Asyl auf Zeit“ erstmals relevant wird und so mit mehr Aberkennungsverfahren zu rechnen ist.

Laut „Standard“ fordert Justizminister Josef Moser bereits mehr Personal für das Bundesverwaltungsgericht. Um die anhängigen Asylverfahren zweiter Instanz rascher erledigen zu können, müssten die 589 Vollzeitkräfte am Bundesverwaltungsgericht auf 689 aufgestockt werden.

 

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