Verfassungsgerichtshof soll neue Überwachungsinstrumente prüfen

Mit dem vom Nationalrat im April 2018 beschlossenen „Sicherheitspaket“ erhielt die Polizei Zugriff auf einen Großteil der Überwachungskameras im öffentlichen Raum, wurde ein „Bundes-Trojaner“ ermöglicht und eine Art Vorratsdatenspeicherung light etabliert.

Die Oppositionsparteien (SPÖ und Neos) wollen dazu im Nationalrat zwei sogenannte Drittelbeschwerden einbringen. (Wenn ein Drittel der Abgeordneten diese Anträge unterstützen, landen sie vor dem Verfassungsgerichtshof.) Der Verfassungsgerichtshof wird somit prüfen, ob die Überwachungsinstrumente gegen die Grundrechte verstoßen. Heikel ist etwa die Frage der automatischen Kennzeichenerfassung, die zuletzt von deutschen Gerichten für grundrechtswidrig erklärt wurde.

„Bundestrojaner“ umstritten

Aber auch der sogenannte Bundestrojaner, mit dem Beamte in IT-Geräte von Nutzern eindringen, könnte vor dem Höchstgericht gekippt werden. Rechtlich problematisch ist etwa, dass die Software des Trojaners durch ihre bloße Anwesenheit im Betriebssystem des Zielgeräts dessen Software-Architektur verändert. Damit könnten die Voraussetzungen für die Validität des damit gewonnen Beweises verletzt werden. Momentan sucht die Bundesregierung noch nach passender Software, dann soll eine Testphase folgen.

„Das Überwachungspaket bringt schwerwiegende Eingriffe in Privatsphäre und Grundrechte. Daher muss es unbedingt vom Höchstgericht überprüft werden. Die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht leichtfertig auf dem Altar vermeintlicher Sicherheit geopfert werden“, sagte der stellvertretende Neos-Klubobmann Nikolaus Scherak zum STANDARD.

„Großer Schritt Richtung Überwachungsstaat mit massivem Eindringen in die Privatsphäre der Bürger“

Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff begrüßt die Überprüfung des „Überwachungspaket“ durch den Verfassungsgerichtshof. Aus Sicht der Anwälte wird hier „über die Maßen in die Grundrechte eingegriffen“. Das Paket bedeute einen „großen Schritt Richtung Überwachungsstaat“ und ein „massives Eindringen in die Privatsphäre der Bürger“, sagte er zur APA.

Siehe dazu: Überwachungspaket: Bundestrojaner wird vor dem Verfassungsgerichtshof landen …

Siehe auch: Rechtsanwälte-Präsident begrüßt VfGH-Prüfung …

Und: Moderne Überwachungstechnik für das „Sicherheitspaket“ …

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