Moscheenschließung war rechtswidrig

Das Landesverwaltungsgericht Wien hat die im vergangenen Jahr veranlasste Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde (AKG) für rechtswidrig erklärt. Das bestätigte die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) am Donnerstag via Aussendung und im „Kurier“. Eine Bestätigung des Gerichts gab es vorerst nicht. Die IGGÖ sprach von einem „heftigen Rückschlag“ für die Bundesregierung.

Bereits Ende Juni 2018 hatte das Verwaltungsgericht Wien der Berufung der AKG gegen ihre Auflösung „unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung“ stattgegeben. Damit erhielt die Kultusgemeinde ihre Rechtspersönlichkeit vorerst zurück und konnte somit auch ihre Moscheen offiziell weiterbetreiben.

Kurz zuvor hatte die Regierung die Schließung mehrerer Moscheen, die Auflösung der AKG und die Ausweisung aller 65 Imame des türkischen Moscheenvereins Atib verkündet. Diese Maßnahmen im „Kampf gegen den politischen Islam“ basierten auf Prüfungen des Kultusamtes und des Innenministeriums.

Kultusamt legt Berufung bei VwGH ein

Das Kultusamt kündigte gegenüber der APA Berufung gegen das Urteil zur Moscheeschließung beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) an. Es handle sich keinesfalls um eine inhaltliche Entscheidung, sondern es seien rein formalrechtliche Fragestellungen beurteilt worden, hieß es dort. Konkret wurde vom Landesverwaltungsgericht ein Fehler „mangels Verfahrensanordung(en)“ festgestellt.

„Vonseiten des Kultusamtes werden alle Rechtsmittel ausgeschöpft und es wird Berufung eingelegt“, hieß es zum am Donnerstag zum bekannt gewordenen Urteil. Es gehe dabei generell um die Frage der Parteienstellung und damit über diesen Fall hinaus. „Das Beispiel der arabischen Kultusgemeinde zeigt aber vor allem, dass es Aufgabe der IGGÖ ist, Klarheit und Transparenz in Bezug auf ihre Moscheeeinrichtungen zu schaffen.“

Die angekündigte und versprochene Professionalität und Zusammenarbeit fehle bisher leider in weiten Bereichen, die Datenlage und Klarheit sei in vielen Bereichen mangelhaft, bekräftigte man im Kultusamt. Nach derzeitigem Stand gebe es derzeit nur noch zwei Moscheeeinrichtungen, die zur Arabischen Kultusgemeinde gehören. Damit wären die Voraussetzungen für eine Kultusgemeinde, die zumindest zehn Einrichtungen benötigt, jedenfalls nicht erfüllt.

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