Abschiebung straffälliger Asylwerber – Lücke im Fremdenrecht ?

Schwerpunkt Migration

Hannes Tretter, Leiter des Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte in Wien, nimmt in einem Beitrag in der „Presse“ Stellung zur aktuellen Diskussion über die Abschiebung straffällig gewordener Asylwerber.

„Staat muss öffentliche Sicherheit schützen“

Wenn konkrete Sicherheitsinteressen der Bevölkerung gefährdet sind, Asylanträge nicht rasch genug bewältigt werden können oder Flüchtlinge während des Verfahrens abtauchen, seien das Probleme, die ernst zu nehmen sind, so Tretter. Die aber den Staat nicht zum Zuschauen zwingen: „Die EMRK erlaubt es, auf Entwicklungen und Ereignisse zu reagieren, die öffentliche Interessen gefährden sowie Rechte und  Freiheiten von Menschen beeinträchtigen“, sagt Tretter. „Denn der Staat hat eine grundrechtliche Gewährleistungspflicht der gesamten Bevölkerung gegenüber; so muss er dafür sorgen, dass sie sich möglichst sicher im öffentlichen Raum bewegen kann, und darf dabei auch die Rechte und Freiheiten anderer beschränken.“

Tretter erläutert das anhand von Fällen, in denen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschränkungen der Freizügigkeit von Strafverdächtigen geprüft hat. Dabei ging es durchwegs um Inländer der jeweils geprüften Staaten – Asylwerber, dürfen laut Genfer Flüchtlingskonvention aber nicht schlechter behandelt werden als Inländer.

Neue EU- Richtlinie wird blockiert

Seit dem Jahr 2016 versucht die EU-Kommission eine Änderungen der Rückführungsrichtlinie aus dem Jahr 2010 zu erreichen, zuletzt wurde im September 2018 dazu ein neuer Vorschlag vorgestellt. Damit sollten Rückführungsverfahren beschleunigt, Sekundärmigration und ein Untertauchen rückzuführender Personen verhindert und die Rückführungsquote EU-weit erhöht werden. Gleichzeitig sollte damit eine umfassende Achtung der Grundrechte gewährleistet werden.

Die Umsetzung dieser Neuregelungen wird aber bisher von einzelnen Mitgliedsstaaten blockiert.

Siehe dazu: EU-Kommission will Abschiebungen beschleunigen

 

 

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