
Das Landesverwaltungsgericht Wien hat die im vergangenen Jahr veranlasste Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde (AKG) für rechtswidrig erklärt. Das bestätigte die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) am Donnerstag via Aussendung und im „Kurier“. Eine Bestätigung des Gerichts gab es vorerst nicht. Die IGGÖ sprach von einem „heftigen Rückschlag“ für die Bundesregierung.
Bereits Ende Juni 2018 hatte das Verwaltungsgericht Wien der Berufung der AKG gegen ihre Auflösung „unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung“ stattgegeben. Damit erhielt die Kultusgemeinde ihre Rechtspersönlichkeit vorerst zurück und konnte somit auch ihre Moscheen offiziell weiterbetreiben.
Kurz zuvor hatte die Regierung die Schließung mehrerer Moscheen, die Auflösung der AKG und die Ausweisung aller 65 Imame des türkischen Moscheenvereins Atib verkündet. Diese Maßnahmen im „Kampf gegen den politischen Islam“ basierten auf Prüfungen des Kultusamtes und des Innenministeriums.
Kultusamt legt Berufung bei VwGH ein
Es ist eine Diskussion, die gerade in den vergangenen Jahren neue Nahrung gewonnen hat. Soll der Staat die Überwachungsmaßnahmen ausdehnen, um für mehr Sicherheit zu sorgen? Oder ist es wichtiger, die Freiheit der Bürger zu erhalten?
In einem Rechtsstaat hat jede Person das Recht auf ein faires Verfahren. Gleichzeitig ist die Frage, was als fair gelten kann, nicht abschließend geklärt.
Mit dem vom Nationalrat im April 2018 beschlossenen 
Bis 2020 testet die chinesische Regierung in 43 Kommunen ein ausgefeiltes Sozialkreditsystem. Mit Punktabzug, öffentlichen Demütigungen oder Pluspunkten wird damit über die berufliche Zukunft, den Zugang zu Bildung und Krediten oder die individuelle Reisefreiheit entschieden. (Siehe dazu:
Am 1. Februar treten nach
Mit dem Klima – und Energiepaket 2007 hat sich die Europäische Union (EU) das verbindliche Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 den Ausstoß von Treibhausgasen um 20 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren.