
Symbolbild. – (c) Stanislav Jenis (Stanislav Jenis)
Haft für Asylwerber ist in Europa keine Seltenheit. Bereits im Jahr 2016 gab es dazu eine richtungsweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur sogenannten „Aufnahmerichtlinie“.
Sicherungshaft ist Behördenpraxis
Die Niederlande haben eines der strengsten, effektivsten und am schnellsten arbeitenden Asylwesen Europas, Kernverfahren dauern meist nur ein bis zwei Wochen. Bezüglich Sicherungshaft haben die Niederlande so wie etwa Belgien die EU-Richtlinie über die Aufnahme von Asylwerbern von 2013 umgesetzt, die in Artikel 8 Abs. 3 Buchstabe e Haft für Asylwerber ermöglicht, wenn das „aus Gründen der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung erforderlich ist“.
Die entsprechende niederländische Regel steht in Artikel 59b Abs. 1 Buchstabe d des Fremdengesetzes, das im Übrigen weitere Haftgründe vorsieht, etwa, um Identität und Staatsangehörigkeit zu ermitteln, oder beim Verdacht, die Person würde untertauchen.
Pingpongspiel mit den Behörden


ÖVP-Justizminister Josef Moser hat sich zurückhaltend zur geplanten Sicherungshaft geäußert. Solche Maßnahmen erforderten „große Vorsicht und Fingerspitzengefühl“, mahnte Moser. Es müssten unbedingt die Menschenrechte eingehalten werden.
Das Sicherheitspolizeigesetz ermöglicht präventive Maßnahmen gegen Personen, welche im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung bereits gewalttägig waren oder gegen das Verbotsgesetz oder gegen ein Betretungsverbot verstoßen haben.
Praxiskommentar zum VwGVG und VwGG (aktualisierte 2., überarbeitete Auflage)
Mit Sorge verfolgt das EU-Parlament die 