Die Diskussion rund um die höchst umstrittene Einführung einer sogenannten „Sicherungshaft“ hat jetzt auch die Verwaltungsgerichte erreicht: Die Kritik an diesem Vorhaben nützte Peter Pilz (Liste Jetzt) laut einem Bericht im „Standard“ dazu, das Bundesverwaltungsgericht, welches die Haftprüfung durchzuführen hätte, als „regierungsabhängiges Organ“ zu bezeichnen.
Die Richter an diesem Gericht seien nämlich nicht im gleichen Ausmaß weisungsfrei wie ordentliche Richter.
Kritik unsachlich
Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) weist diese Aussage von Peter Pilz entschieden zurück. Sollte sich die Politik zur Einführung der Sicherungshaft entschließen, könnten Verwaltungsrichter diese im selben Maße unabhängig überprüfen wie ordentliche Richter, sagte Sprecher Markus Thoma (Verwaltungsgerichtshof).
„Die öffentliche Debatte über die Sicherungshaft hat leider schon einen Kollateralschaden gefordert, nämlich die Verwaltungsgerichtsbarkeit“, meinte Thoma – und merkte zudem an, dass die Verwaltungsrichter die Sicherungshaft nicht gefordert hätten und auch keinen Eingriff in die Verfassung. Aber sollte die Politik sie mit der nötigen Mehrheit einführen, wäre eine unabhängige Kontrolle jedenfalls auch durch die Verwaltungsrichter gewährleistet.

Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat entschieden, dass für die Vermietung von Ferienwohnungen über die Buchungsplattform Airbnb eine Gewerbeberechtigung notwendig ist. 

Die umstrittenen Studien über das Krebsrisiko des Unkrautvernichters „Glyphosat“ müssen nach einem Urteil des EU-Gerichts öffentlich gemacht werden.
Am 7. März 2019 fand im Albert Schweitzer-Haus ein Vortrag von Alois Birklbauer, Professor für Strafrecht an der JKU Linz, zum Thema „Die Justiz im Spannungsfeld des öffentlichen Interesses“ mit anschließendem Podiumsgespräch statt.
Wie die Sicherungshaft in der Praxis funktionieren soll, da sind noch viele Fragen offen.