Präventivhaft: Kann man ohne Tat eine Gefahr messen?

(Symbolbild) – (c) Clemens Fabry

Thomas Stompe, Psychiater der Justizanstalt Göllersdorf, rechnet vor: Für einen Gefährlichen müssten fünf bis sechs Menschen in Haft.

Auch nach einer Woche Debatte über die Präventivhaft weiß man vor allem eines: eher wenig. Außer, dass die Regierung keine Anwendung auf Österreicher will und Justizminister Josef Moser skeptisch ist. Nur indirekt sickerte gestern Konkretes durch: Gerhard Reischer dürfte laut „Kurier“ ab April Leiter des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl werden. Der blaue Gewerkschafter wird damit jener Behörde vorstehen, die die Präventivhaft für Asylwerber durchführen soll.

Wie diese aber konkret aussehen könnte, dafür bieten allenfalls bestehende Regelungen zarte Anknüpfungspunkte. Sie zeigen jedoch auch die Probleme auf. Allen voran der Maßnahmenvollzug für psychisch kranke Straftäter. „Immerhin machen wir hier das, worum es bei der Präventivhaft geht: Wir erstellen Gefährlichkeitsprognosen“, sagt Thomas Stompe, Oberarzt in der Psychiatrie im AKH sowie in der Justizanstalt Göllersdorf.

Tatsächlich lässt sich Gefährlichkeit mit standardisierten Prognoseverfahren gut messen: „Wir können Gefährlichkeit besser voraussagen als ein Internist einen Reinfarkt nach einem Herzinfarkt“, so Stompe. Diese Präzision sei auch nicht auf psychisch Kranke beschränkt: „Die psychische Erkrankung ist nur eine Variable von vielen.“ Allerdings – das ist der Unterschied zur Präventivhaft – geht der Prognose eine konkrete Tat voraus. Sie ist der Referenzwert für jede Prognose. Was aber, wenn es keine Tat gibt? „Dann ist es fragwürdig, worauf sich die Prognose bezieht“, sagt Stompe. Sprich: Es ist unklar, was man messen soll. Und wie. Man müsste, sagt er, für diese Fälle erst Prognose-Instrumente entwickeln. Das hieße – um bei dem Beispiel des Innenministeriums zu bleiben –, dass man Studien durchführen müsste, um zu wissen, wie viele von denen, die sich islamistisch radikalisiert haben, letztlich gewalttätig werden, und durch welche Eigenschaften sie sich von jenen unterscheiden, die zwar radikalisiert, aber nicht gewalttätig sind. Das bedeutet langwierige Vorarbeiten.

 „Ein Verdacht reicht nicht“

Die aber nötig seien, so Stompe. Auch angesichts des Preises, den eine Präventivhaft haben würde. Wie hoch dieser ist, zeigt der Maßnahmenvollzug. Denn es gibt eine wichtige Ergänzung zur Präzision der Gefährlichkeitsmessung: Da man nur das Risiko einer Tätergruppe (sprich von Leuten mit ähnlichen Merkmalen) bestimmen, aber keine Vorhersage für einen einzelnen Täter treffen kann, „müssen fünf bis sechs Personen im Maßnahmenvollzug bleiben, um ein schweres Delikt zu verhindern“, so Stompe. Umgelegt auf die Präventivhaft hieße das: Für einen, der gefährlich würde, werden fünf bis sechs eingesperrt. Ohne eine Tat begangen zu haben.

Wobei: Auch das gibt es im Rechtssystem in Ansätzen bereits. Das Unterbringungsgesetz erlaubt es, psychisch Kranke, die für sich oder andere eine Gefahr sind und eine ambulante Behandlung verweigern, zwangsweise in die Psychiatrie einzuweisen. Ohne vorherige Straftat. Zumindest in der Theorie. In der Praxis, sagt Stompe, geht der Einweisung wegen Fremdgefährdung meist eine Straftat voraus: eine gefährliche Drohung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, eine körperliche Attacke. Im Unterschied zum Maßnahmenvollzug entscheiden sich die Betroffenen hier aber gegen eine Anzeige. Doch auch bei der Unterbringung brauche es einen aktuellen, handfesten Anlass, so der Psychiater. Eine länger zurückliegende bedenkliche Vorgeschichte oder ein Verdacht (wie wohl bei der Präventivhaft, Anm.) reicht nicht.“

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