Justizminister: Keine Verhängung von Präventivhaft ohne richterliche Verfügung

ÖVP-Justizminister Josef Moser hat sich zurückhaltend zur geplanten Sicherungshaft geäußert. Solche Maßnahmen erforderten „große Vorsicht und Fingerspitzengefühl“, mahnte Moser. Es müssten unbedingt die Menschenrechte eingehalten werden.

„Es braucht klare gesetzliche Regelungen, Willkür muss ausgeschlossen sein. Dafür stehe ich und sicher nicht darüber hinaus“, so der Minister, der auch eine Verhängung von Präventivhaft ohne richterliche Verfügung ausschloss. Man müsse hier „äußerst sensibel vorgehen“ und die Menschenrechte und die persönliche Freiheit achten. Sicherungshaft dürfe es nur bei „schwerwiegenden Gründen“ geben.

Eine Sicherungshaft nicht nur für Asylwerber und Asylwerberinnen, sondern auch für Menschen mit österreichischem Pass wie vom designierten burgenländischen Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) vorgeschlagen, hält Moser ebenfalls nicht für möglich. Er verwies darauf, dass die Sicherungshaft nur für Menschen vorgesehen ist, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen und die abgeschoben werden sollen. Eine Präventivhaft in anderen Bereichen sei kaum möglich.

SPÖ winkt ab


Nachdem er sich zunächst noch gesprächsbereiter gezeigt hatte, schloss der designierte Tiroler SPÖ-Chef Georg Dornauer nun aus, dass die SPÖ der von Regierungsseite gewünschten Sicherungshaft für Asylwerber die benötigte Verfassungsmehrheit verschaffen wird. Er verwies auf die Freiheit als eines der vier SPÖ-Grundprinzipien, deshalb sei eine Zustimmung ausgeschlossen.

„Wenn das massiv eingreift in Freiheits- und Grundrechte, dann ist dafür die SPÖ nicht zu haben“, so Dornauer. Er erwarte aber ohnehin keine entsprechende Regierungsvorlage, weil die Experten keine Tatbestände beschreiben könnten, die eine solche präventive Maßnahme definieren würden. Über Maßnahmen im Rahmen der Gewaltschutzgesetze könne man im Rahmen einer sicherheitspolitischen Debatte aber reden.

Hier den Beitrag auf orf.at lesen …

Siehe dazu auch:

Bayrisches Polizeiaufgabengesetz – Präventivhaft ohne Anwalt

 

Teilen mit: