Asylrecht: Aberkennungsverfahren belasten Bundesverwaltungsgericht

© Bild: APA – Austria Presse Agentur

Die Zahl der durch das Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl durchgeführten Asyl-Aberkennungsverfahren ist explodiert: Von 161 im Jahr 2015, auf 764 (2016) und 1.476 (2017) auf 5.438 im Vorjahr hinauf (Zahlen 2018 nur von Jänner bis November).

Das ergibt sich der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch das Innenministerium.

Die Zahl der tatsächlichen Aberkennungen durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  ist um einiges niedriger. Im Vorjahr (wieder nur bis Ende November) wurden hier 652 Fälle gezählt. In den Jahren davor waren es 325 (2017), 124 (2016) und 82 (2015).

Die Aufhebungsquote der Entscheidungen des Bundesamtes durch das Bundesverwaltungsgericht ist politisch umstritten. Die Opposition spricht von 42 Prozent, das Innenministerium geht dagegen von „nur“ 36 Prozent aus.

Volljährigkeit als Auslöser für Aberkennungsverfahren

Zwischen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten werde in der Statistik nicht unterschieden, heißt es in der Beantwortung. Bestätigt wird allerdings, dass das Erlangen der Volljährigkeit Auslöser für ein Aberkennungsverfahren sei kann, und zwar dann, wenn sich bei einem unbegleiteten Minderjährigen der subsidiäre Schutz auf dessen Minderjährigkeit gestützt hat.

Die rechtliche Basis für eine Asylüberprüfung nach drei Jahren hatte noch die SPÖ-ÖVP-Koalition beschlossen. Bei subsidiärem Schutz kann schon nach einem Jahr geprüft werden. Subsidiärer Schutz wird gewährt, wenn Asylsuchende zwar nicht persönlich verfolgt waren, in ihrer Heimat aber Folter oder unmenschliche Behandlung drohen.

Hier den Beitrag im „Kurier“ lesen …

 

 

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