Staatsbürgerschaft: Schwierige Aberkennungsverfahren bei „IS-Kämpfern“  

Doskozil: Die SPÖ stehe für eine Verfassungsänderung zu Verfügung. (Archivbild) – imago-images

Das Land Wien prüft in einem aktuellen Fall, ob einem österreichischen IS-Kämpfer die Staatsbürgerschaft aberkannt werden kann.

Laut einem Bericht im „Kurier“ soll jener IS-Kämpfer, der vor wenigen Tagen in Syrien festgenommen wurde, seine österreichische Staatsbürgerschaft verlieren. Der Wiener Bürgermeister habe die zuständige Magistratsabteilung beauftragt, den Fall zu prüfen. In Österreich ist nach der derzeitigen Rechtslage ein abgeschlossenes Entziehungsverfahren die notwendige Voraussetzung für die  Aberkennung der Staatsbürgerschaft.

Ex-lege-Aberkennung gefordert

Das will der neue burgenländische Landeshauptmann Doskozil ändern: Wenn klar ist, dass es sich um einen IS-Kämpfer handelt, der eine österreichische Staatsbürgerschaft hat, so solle diese Staatsbürgerschaft  ex lege aberkannt werden, so Doskozil. Eine allfällige Staatenlosigkeit müsse man in Kauf nehmen.

Die SPÖ stehe für eine Verfassungsänderung zu Verfügung.

Österreichische Staatsbürger müssen einreisen können

„Jemand, der für den IS kämpft, hat auch einen Tatbestand verwirklicht, der zur Entziehung der Staatsbürgerschaft führt“, sagt Professor Muzak vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien im „Kurier“. Dafür müsse jedoch ein Verfahren in Österreich stattfinden. „Wenn das österreichische Staatsbürger sind, dann wird man sie einreisen lassen müssen und in Österreich ein Strafverfahren gegen sie einleiten“, so Muzak weiter. Nur Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft könne die Einreise verweigert werden.

Zeitgleich könne man das Verfahren zur Entziehung der Staatsbürgerschaft einleiten. Durch die Aberkennung der Staatsbürgerschaft sei auch eine aufenthaltsbeendende Maßnahme möglich, erklärte Muzak. Man müsse sich die Einzelfälle ansehen, diese seien aber „sehr komplex“, so der Experte.

 Staatenlosigkeit muss vermieden werden

Im Staatsbürgerschaftsgesetz Paragraf 33 Abs. 2 heißt es: „Einem Staatsbürger, der freiwillig für eine organisierte bewaffnete Gruppe aktiv an Kampfhandlungen im Ausland im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes teilnimmt, ist die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn er dadurch nicht staatenlos wird.“

„Foreign Fighter“ können in Österreich daher – derzeit – nur ausgebürgert werden, wenn sie noch einen zweiten Pass haben.

Langwieriges Verfahren

Der Weg zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft ist lang: Die zuständige Magistratsabteilung holt nun eine Stellungnahme des BVT ein, dann soll dem Betreffenden die Aberkennung zugestellt werden. Da sich der IS-Kämpfer aber nicht in Österreich aufhält, wird es nicht möglich sein, ihm das behördliche Schriftstück zuzustellen. Die Behörde muss versuchen, den Aufenthaltsort des Betroffenen herauszufinden. Erst wenn das ergebnislos bleibt, darf sie bei Gericht beantragen, einen sogenannten Abwesenheitskurator zu bestellen. Bei ihm handelt es sich um einen Anwalt, dem behördliche Schriftstücke in Abwesenheit des Adressaten zugestellt werden. Diese gelten dann als zugestellt.

Rund 100 IS-Kämpfer mit österreichischer Staatsbürgerschaft bekannt

Insgesamt sind dem Verfassungsschutz mit Anfang des heurigen Jahres 320 „aus Österreich stammende Personen“ bekannt, die sich aktiv am Jihad in Syrien und dem Irak beteiligen oder beteiligen wollten, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) am Montag auf APA-Anfrage mitteilte. Von ihnen besitzen etwa 30 Prozent die österreichische Staatsbürgerschaft, 40 Prozent stammten aus der Russland, der Rest verteile sich auf andere Länder.

Hier den Beitrag im Kurier lesen …

 

Siehe dazu auch:

CDU-Justizministerin fordert Uno-Tribunal für IS-Kämpfer

 

 

 

 

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