Zugang zu Umweltinformationen: Geheimhaltung der Glyphosat- Studien war rechtswidrig

Die umstrittenen Studien über das Krebsrisiko des Unkrautvernichters „Glyphosat“ müssen nach einem Urteil des EU-Gerichts öffentlich gemacht werden.

Die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hatte das Unkrautvernichtungsmittel „Glyphosat“ für gesundheitlich unbedenklich erklärt. Ein Grund dafür, dass die EU-Kommission die Zulassung des Pestizids im Jahr 2017 verlängert hatte. Die Studien, welche die Behörde ihrer Entscheidung zugrunde gelegt hatte, wurden aber geheim gehalten.

Jetzt hat das EU-Gericht  der Klage von vier Europaabgeordneten Folge gegeben, welche auf Herausgabe der Studie geklagt hatten. Die Entscheidungen  der EFSA, mit denen der Zugang zu Studien über die Toxizität und die krebserregende Wirkung des Wirkstoffs „Glyphosat“ verweigert wurde, werden für nichtig erklärt.  „Das Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu Informationen über Emissionen in die Umwelt besteht gerade darin, nicht nur zu wissen, was in die Umwelt freigesetzt oder absehbar freigesetzt werden wird, sondern auch zu verstehen, in welcher Weise die Umwelt durch die fraglichen Emissionen beeinträchtigt werden kann“, hieß es in der Begründung der Entscheidung.

Die EFSA hat dadurch, dass sie das öffentliche Interesse an der Offenlegung der verlangten Informationen nicht anerkannt habe, ihre Verpflichtungen aus den Art.2 und 4 der Verordnung Nr.1049/2001 und Art.41 der Verordnung Nr.178/2002 verletzt.

EuGH fordert transparente Verwaltung

Bereits in der Rechtssache C-673/13 hatte der EuGH festgestellt, dass der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen der Offenlegung von Umweltinformationen nicht entgegengehalten werden kann. In der Rechtssache C-213/15 P  hatte der Gerichtshof darüber hinaus betont, dass nach dem Vertrag von Lissabon der Anwendungsbereich des Transparenzgrundsatzes im Unionsrecht erweitert worden ist, mit dem Ziel einer offenen europäischen Verwaltung.

Im Übrigen war in den USA die Einsichtnahme in die Unterlagen für das Zulassungsverfahren von „Glyphosat“ unter Berufung auf den „Freedom of Information Act“ möglich gewesen.

Hier gehts zum Urteil…

Siehe dazu auch:

Das Monsanto Tribunal

 

 

 

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