Der Hauptausschuss gab am 04.12.2020 grünes Licht für neue COVID-19-Verordnung. Neben den Koalitionsparteien stimmte auch die SPÖ dem von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegten Entwurf zu. Die neue Verordnung löst ab 07. Dezember 2020 die aktuelle Verordnung ab und gilt bis zum Ablauf des 23. Dezember 2020 – bzw., was die Ausgangsregelungen betrifft, bis zum 16. Dezember 2020.
Kernpunkt der Verordnung sind eine deutliche Lockerung der Ausgangsbeschränkungen und eine Öffnung des Handels. Zur Gänze aufgehoben wird der Lockdown aber nicht, was Gesundheitsminister Anschober im Ausschuss damit begründete, dass die Infektionszahlen nach wie vor „extrem hoch“ seien und sich die Lage in den Intensivstationen noch nicht entspannt habe. Wortmeldungen von Seiten der Abgeordneten gab es dieses Mal nicht, FPÖ und NEOS stimmten allerdings auch gegen diesen Entwurf.
Lockdown hat gegriffen, Infektionszahlen bleiben aber hoch
Der Verfassungsgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung E1873/2020 vom 8. Oktober 2020 mit der Anwendung der Verfahrensbestimmungen im COVID-19-Begleitgesetz (BGBl. I 16/2020) auseinandergesetzt.
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigt mit ihrer Entscheidung vom 01.12.2020 das Urteil der Vorinstanz vom 12. März 2019 (Az. 26374/118) zur Besetzung eines isländischen Berufungsgerichts, welche von der Isländischen Regierung bekämpft worden war. Damit wurde endgültig klargestellt, dass Verfahrensfehler bei der Ernennung von Richtern das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzen.
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Über die Zerstörung des polnischen Justizsystems als Zerstörung der europäischen Rechtsordnung.

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