Der „harte“ Lockdown in Wien und in Niederösterreich wird wie angekündigt bis 2. Mai verlängert. Das wurde am Donnerstag Abend vom Hauptausschuss des Nationalrats fixiert. Neben ÖVP und Grünen stimmte auch die SPÖ der mittlerweile 10. Novelle zur geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung zu. Die übrigen Teile der Novelle, inklusive der bundesweiten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen und der Sonderbestimmungen für Vorarlberg, bleiben vorerst noch bis 5. Mai aufrecht.
Der neue Gesundheitsminister Mückstein begründete die Verlängerung des Lockdowns damit, dass die Sieben-Tages-Inzidenz weiterhin zu hoch sei. Die Situation habe sich gegenüber der Lage vor einer Woche nicht maßgeblich verändert. Zudem gebe es immer noch zu wenig Geimpfte. Mückstein hofft allerdings, dass die Ausgangsbeschränkungen letztmalig verlängert werden müssen, wie er sagte. Über weitere Öffnungsschritte wird die Regierung die Öffentlichkeit ihm zufolge demnächst informieren: Innerkoalitionär sei man „mehr oder weniger fertig“, darüber hinaus seien aber noch Abstimmungen nötig.
Viele der vom Verfassungsgerichtshof gekippten Corona-Maßnahmen waren zum Zeitpunkt ihrer Aufhebung schon nicht mehr in Kraft. Die Entscheidung, ob freiheitsbeschränkende Maßnahmen verhältnismäßig sind oder nicht, erfolgte oft erst nach einem monatelangen Verfahren.
Im aktuellen Jahresbericht der Korruptionsbekämpfer des Europarates liegt Österreich nur an vorletzter Stelle der 46 Staaten der Staatengruppe gegen Korruption („GRECO“).
Der „harte“ Lockdown in Wien und in Niederösterreich wird vorerst nur bis zum 25. April verlängert. Das sieht die 9. Novelle zur geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vor, die am Freitag, 16. April, vom
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hält eine Impfpflicht für grundsätzlich zulässig.