Gemeindebund-Präsident gegen Reform der Verwaltungsgerichte. Für Mödlhammer ist das ein Eingriff in die Gemeindeautonomie.
Laut Ö1-„Morgenjournal“ gibt es dazu offenbar bereits eine Einigung zwischen Bund und Ländern. Der Entwurf, der seit Februar 2010 vorliegt, sieht vor, dass die bestehenden 120 Berufungsbehörden aufgelöst werden sollen. An die Stelle der Unabhängigen Verwaltungssenate sollen neun „Verwaltungsgerichte der Länder“ treten. Teil der Reform soll auch eine grundlegende Änderung des Instanzenzugs im Verwaltungsverfahren sein. Zwar bleibt der Verwaltungsgerichtshof oberste Instanz, allerdings trifft eine Neuerung die Gemeinden. Demnach könnte man künftig zum Beispiel gegen einen negativen Baubescheid nicht mehr bei der Gemeinde, sondern nur noch beim Landesverwaltungsgericht berufen.
Laut einer unlängst vom Kuratorium für Verkehrssicherheit veröffentlichten Statistik ist der August jener Monat im Jahr mit den meisten von alkoholisierten Fahrzeuglenkern verursachten Verkehrsunfällen. Aber auch die durch die Einnahme von Drogen beeinträchtigten Verkehrsteilnehmer stellen zunehmend ein Risiko im Straßenverkehr dar.
Polizei zeigte falschen Tatbestand an
Jabloner: Für den Verwaltungsgerichtshof macht es einen großen Unterschied, „ob vor ihm bereits ein Richter tätig war oder ein Angehöriger eines Verwaltungstribunals.“
„Perspektive 15.000! Was tun?“ Unter diesem Thema stand die am 7.10.2011 beim UVS Wien abgehaltene Dienststellenversammlung.
Jabloner und Holzinger schlossen sich der Forderung von FPÖ-Abgeordnetem Peter Fichtenbauer an, bei der Auswahl der RichterInnen der Verwaltungsgerichte besondere Sorgfalt walten zu lassen.