Gemeindebund-Präsident gegen Reform der Verwaltungsgerichte. Für Mödlhammer ist das ein Eingriff in die Gemeindeautonomie.
Laut Ö1-„Morgenjournal“ gibt es dazu offenbar bereits eine Einigung zwischen Bund und Ländern. Der Entwurf, der seit Februar 2010 vorliegt, sieht vor, dass die bestehenden 120 Berufungsbehörden aufgelöst werden sollen. An die Stelle der Unabhängigen Verwaltungssenate sollen neun „Verwaltungsgerichte der Länder“ treten. Teil der Reform soll auch eine grundlegende Änderung des Instanzenzugs im Verwaltungsverfahren sein. Zwar bleibt der Verwaltungsgerichtshof oberste Instanz, allerdings trifft eine Neuerung die Gemeinden. Demnach könnte man künftig zum Beispiel gegen einen negativen Baubescheid nicht mehr bei der Gemeinde, sondern nur noch beim Landesverwaltungsgericht berufen.
Für Mödlhammer ist das ein Eingriff in die Gemeindeautonomie. Außerdem glaubt er nicht, „dass Richter deswegen schneller entscheiden als bisher“. Er sei „für alle Reformen zu haben, aber nur, wenn sie etwas bringen“, sagt er. Außerdem kritisiert er, dass der entsprechende Entwurf den Gemeinden nicht vorgelegt worden sei: „Das wird offenbar wieder ein Schnellschuss.“
Im Büro von Staatssekretär Josef Ostermayer will man in diesem Zusammenhang noch nicht von einer Einigung sprechen. Allerdings sei man „noch nie so weit“ in den Verhandlungen gewesen wie jetzt.