Die bestehenden rund 120 Berufungsbehörden sollen durch neun Landes- und zwei Bundesverwaltungsgerichte abgelöst werden.
Bei einer für 21. Oktober angesetzten Bund-Länder-Konferenz „wird weißer Rauch aufsteigen“ , prognostiziert Burgstaller. Offen seien „Kleinigkeiten“ , wie etwa die Frage von welcher Basis aus die personelle Ausstattung und damit die Finanzierung der neuen Behörden gerechnet werde, erläutert Burgstaller im Standard-Gespräch.
Zur Debatte steht entweder eine Stichtagserhebung des Personalstandes bei den bestehenden Behörden zur Berechnung der Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern oder ein Durchrechnungszeitraum von zwei Jahren.