Graz: UVS hob Strafen gegen Protest-Bettler auf

Polizei zeigte falschen Tatbestand an

derStandard.at

Graz – Das Protest-Betteln vor dem Grazer Landhaus, mit dem u.a. Armenpfarrer Wolfgang Pucher am 3. Mai gegen das Bettelverbot demonstrierte und dafür abgestraft wurde, bleibt folgenlos: Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) hat den Beschwerden recht gegeben und die Strafen von jeweils 70 Euro aufgehoben. Es sei der falsche Tatbestand angezeigt worden, bestätigte UVS-Leiter Gerhard Gödl.

Mit Pucher hatten der Theologe Philipp Harnoncourt, Ex-ORF Steiermark-Intendant Emil Breisach, Ex-SPÖ-Politiker Kurt Flecker und Uni-Professor Wolfgang Benedek in der Herrengasse Platz genommen und Geld für Hilfsbedürftige aus der Slowakei gesammelt. Gesammelt und nicht gebettelt, wie der UVS feststellte. Die Anzeige durch die Polizei sei aber nach dem Landessicherheitsgesetz und dem darin festgeschriebenen Bettelverbot erfolgt. Allenfalls hätte eine Anzeige nach dem Sammlungsgesetz erfolgen müssen, was aber nicht geschehen ist.

Der Landtag Steiermark hatte das Bettelverbot am 15. Februar mit Mehrheit – gegen die Stimmen von KPÖ, Grünen und SJ-Funktionär Max Lercher – beschlossen. Am Tage des Inkrafttretens der Novelle zum Landessicherheitsgesetz war es dann zum Protest-Betteln gekommen. (APA)

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