Bestehende Strukturen nützen
Seit drei Jahren gibt es den Asylgerichtshof. Nach dem Plan der Bundesregierung soll jetzt er zum neuen Bundesverwaltungsgericht ausgebaut werden. Damit kann man auf kostenschonend auf bestehende Strukturen zurückgreifen.
Ö1 Mittagsjournal vom 6.10.2011 anhören …
Mit der Ausweitung des Asylgerichtshofes zu einem Bundesverwaltungsgericht will die Regierung den Kritikern des Projekts gleich zweifach den Wind aus den Segeln nehmen: Die Mehrkosten sollen sich in Grenzen halten, weil das Verwaltungsgericht nicht neu aus dem Boden gestampft werden muss – und vor allem: der Asylgerichtshof gilt als ein Musterbeispiel für zügige Verfahren. Und die sind das zentrale Ziel dieser großen Reform.
Staatssekretär beruhigt: Die von Bund und Ländern geplante Reform der Verwaltungs-Gerichtsbarkeit sorgt für Kritik und Bedenken – unter anderem beim Rechnungshof. Der SPÖ-Staatssekretär im Kanzleramt, Josef Ostermayer, versucht diese Bedenken jetzt zu zerstreuen. Er rechnet nicht damit, dass es zu großen Mehrkosten und längeren Verfahren durch die neuen Verwaltungsgerichte kommen wird.
Die Justizsprecher der drei stärksten Parteien sagen offen, warum aus einer großen Staatsreform nichts wird. Dafür soll es Reformen bei der Schiedsgerichtsbarkeit geben – mit raschem Zugang zum Obersten Gerichtshof.