Asylwerber sollen wieder zum VwGH gehen dürfen

Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll auch für einen Umbau in der Asylgerichtsbarkeit sorgen. An den VwGH sollen aber nur Asylfälle herangetragen werden können, in denen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung geklärt werden müssen.

Politischer Durchbruch nächste Woche?

Bevor es zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit kommt, muss aber noch die Kostenfrage geklärt werden. Denn die neue Konstruktion soll einige Millionen Euro an Mehrkosten verursachen. Knackpunkt sind hierbei die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, wer für das Geld aufkommt. Auf Beamtenebene sind die Verhandlungen abgeschlossen, nächsten Dienstag könnte bei der Landeshauptleutekonferenz in Kaprun der politische Durchbruch gelingen. Faymann ortete am Donnerstag „eine große Bereitschaft der Länder“, die schon lange diskutierte Reform zu einem Ende zu bringen.

Den Beitrag auf diePresse.com lesen …

Teilen mit: