Polizei zeigte falschen Tatbestand an
derStandard.at
Graz – Das Protest-Betteln vor dem Grazer Landhaus, mit dem u.a. Armenpfarrer Wolfgang Pucher am 3. Mai gegen das Bettelverbot demonstrierte und dafür abgestraft wurde, bleibt folgenlos: Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) hat den Beschwerden recht gegeben und die Strafen von jeweils 70 Euro aufgehoben. Es sei der falsche Tatbestand angezeigt worden, bestätigte UVS-Leiter Gerhard Gödl.