Verwaltungsgerichte: Regierung will noch heuer Gesetzentwurf vorlegen

Jabloner und Holzinger schlossen sich  der Forderung von FPÖ-Abgeordnetem Peter Fichtenbauer an, bei der Auswahl der RichterInnen der Verwaltungsgerichte besondere Sorgfalt walten zu lassen.

Verfassungsausschuss befasst sich mit Situation am VfGH und am VwGH

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) hob insbesondere die Notwendigkeit hervor, auf die Qualität des Richterpersonals zu achten, und meinte, ein bloßer Abschluss eines Studiums und eine fünfjährige juristische Praxis seien nicht genug.

Der Forderung Fichtenbauers nach einer Qualitätssicherung bei der Richterauswahl schlossen sich auch VwGH-Präsident Jabloner und VfGH-Präsident Holzinger an. Jabloner wies auf entsprechende Erfahrungen mit den Unabhängigen Verwaltungssenaten hin. Holzinger sprach sich für eine ähnliche Qualität der Ausbildung im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit wie bei der allgemeinen Gerichtsbarkeit aus.

Wien (PK) – Die Regierung will noch heuer einen Gesetzentwurf zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorlegen. Wie Staatssekretär Josef Ostermayer heute im Verfassungsausschuss des Nationalrats erklärte, wird ein entsprechender Beschluss des Ministerrats im Dezember angestrebt. Zuvor müssen allerdings noch Verhandlungen mit den Ländern geführt werden. Ostermayer ist jedoch zuversichtlich, bis Ende Oktober eine Einigung zu erzielen. In die Erstellung des Regierungsentwurfs will der Staatssekretär auch die drei Oppositionsparteien einbinden, wobei im Nationalrat für das notwendige Bundesverfassungsgesetz zumindest die Zustimmung einer Fraktion benötigt wird.

Nach derzeitigem Stand ist Ostermayer zufolge die Einrichtung von neun Landesverwaltungsgerichten und zwei Bundesverwaltungsgerichten geplant, wobei im Bundesfinanzgericht alle Finanzsachen konzentriert werden sollen. Für das zweite geplante Bundesverwaltungsgericht könnte der bereits eingerichtete Asylgerichtshof das Grundgerüst bilden.

Zu den noch offenen Punkten gehört nach Darstellung Ostermayers unter anderem die Frage, inwieweit Entscheidungen der Landes- und Bundesverwaltungsgerichte beim Verwaltungsgerichtshof bekämpfbar sein sollen. Zur Diskussion stehen entweder ein Revisions- oder ein Zulassungsmodell, wobei in einem Fall das jeweils zuständige Verwaltungsgericht Revisionen ausschließen könnte, während im anderen Modell die Ablehnung von Fällen dem Verwaltungsgerichtshof obliegen würde. Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Clemens Jabloner äußerte im Ausschuss Präferenzen dafür, dem Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung zu überlassen. Im Bereich des Umweltrechts sprach sich Ostermayer für eine Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts aus.

Mehrfach geäußerte Kritik an drohenden Kostensteigerungen wies Ostermayer zurück. Er zeigte sich überzeugt, dass sich eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgrund der Beschleunigung von Verwaltungsverfahren mittelfristig auch ökonomisch rechnen wird. Aus rechtsstaatlicher Sicht führt seiner Meinung nach ohnehin kein Weg an der geplanten Reform vorbei, eine Ansicht, die auch Jabloner und der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Gerhart Holzinger teilten. Holzinger wies darauf hin, dass es immer wieder zu Problemen beim Europäischen Menschengerichtshof komme, weil es in vielen Fällen nicht möglich sei, sich nach Entscheidungen der ersten Instanz an ein Verwaltungsgericht zu wenden.

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