Tagung „Rechtsstaat und Demokratie unter Druck“ 24. bis 26. März 2022

Die Tagung „Rechtsstaat und Demokratie unter Druck – Perspektiven in der sozialen und ökologischen Krise“ findet von 24. bis 26. März 2022 an der rechtwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien statt. Die Veranstaltung setzt sich zum Ziel die gegenwärtigen Tendenzen zu autoritären Handlungsmustern im Kontext von sozialen und ökonomischen Verhältnissen zu analysieren.

Gegenwärtig erleben wir eine globale autoritäre Wende, in der demokratische Formen und der Rechtsstaat zwar nicht notwendigerweise aufgehoben werden, aber stark unter Druck geraten bzw. eingeschränkt werden. Die vielfältigen und grenzüberschreitenden Ausprägungen dieser Wende weisen darauf hin, dass ihr gesellschaftlicher Hintergrund durch raumdurchgreifende Krisenprozesse bestimmt wird, die sich im Anschluss an die Finanzkrise 2008 verstärkt zu entfalten begonnen haben. (Nähere Informationen dazu lassen sich dem Call der Tagung entnehmen).

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27. MAIFORUM: „Independence, Efficiency and Responsibilities“

27. MAIFORUM:

„Independence, Efficiency and Responsibilities“

Die Verwaltungsgerichte im Spannungsfeld zwischen Unabhängigkeit und Effizienz

Anforderungen – Herausforderungen

Freitag, 06. Mai 2022, Klagenfurt

Zum Tagungsthema:

Welche Erfordernisse muss eine Gerichtsorganisation erfüllen, damit ihre Unabhängigkeit gegenüber der Legislative und der Exekutive gewährleistet ist? Können sich Gerichte unter Berufung auf die Unabhängigkeit der Rechtsprechung der Überprüfung ihrer Leistungserbringung entziehen? Diese Fragestellungen werden heute – unter den verschiedensten Blickwinkeln – in Europa diskutiert. Sie sind auch Gegenstand einer Reihe von Entscheidungen europäischer Gerichte, die sich hier im hohen Maße auf die Empfehlungen des Europarates (CCJE) zur Unabhängigkeit der Rechtsprechung und der Gerichte stützen.

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Änderung des Impfpflichtgesetzes: Digitales Ausnahmemanagement im Rahmen der Impfpflicht

Bei den von ÖVP, SPÖ und Grünen unterstützten Änderungen im COVID-19-Impfpflichtgesetz geht es um die Etablierung eines sogenannten digitalen Ausnahmenmanagements auf Länderebene.

Damit die Bestätigungen über Ausnahmen von der Impfpflicht ausgestellt und ins zentrale Impfregister eingetragen werden können, werden die Landeshauptleute ermächtigt, ein entsprechendes elektronisches System zur Verfügung zu stellen. Betroffene Personen sollen dort die zur Befreiung notwendigen Dokumente hochladen können. Die Landeshauptleute sind die datenschutzrechtlich Verantwortlichen und haben auf die Vertraulichkeit der Daten zu achten. Neben dem digitalen Weg muss es laut Gesetzesänderung auch die Möglichkeit geben, die benötigten Daten postalisch zu übermitteln.

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Wegen Ukraine-Krieg: Russland endgültig aus Europarat ausgeschlossen

Durch den Angriff auf die Ukraine hat Russland auch gegen seine Verpflichtungen beim Europarat verstoßen. Nach der – in der Geschichte des Europarats einmalig – Suspendierung der Mitgliedschaft wurde Russland nunmehr endgültig aus dem Europarat ausgeschlossen.

Keine Bindung an EMRK, Verfahren ausgesetzt

Um dem Ausschluss zuvorzukommen, hatte Russland zu Beginn der Woche formell seinen Austritt erklärt. Damit kündigte Russland auch die Bindung an die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auf, womit das Land auch nicht mehr der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unterliegt. Der Gerichtshof in Straßburg hat daher alle Verfahren gegen Russland vorerst ausgesetzt. Zunächst müssten die „rechtlichen Konsequenzen“ des Ausschlusses geprüft werden, teilte das Gericht mit. Nach Angaben des Gerichts vom Jänner wurden 24 Prozent der rund 70.000 beim EGMR anhängigen Verfahren von Russen und Russinnen angestrengt.

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Hauptausschuss genehmigt Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine

Vertriebenen-Verordnung regelt Aufenthaltsrecht für Menschen aus der Ukraine

Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS genehmigte der Hauptausschuss die sogenannte Vertriebenen-Verordnung (166/HA). Sie gewährt Personen, die ab dem 24. Februar 2022 aufgrund des Krieges aus der Ukraine flüchten mussten, ein Aufenthaltsrecht in Österreich. Dazu zählen ukrainische StaatsbürgerInnen und Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die vor dem 24. Februar einen Schutzstatus in der Ukraine hatten. Auch Familienangehörige, also EhepartnerInnen, minderjährige Kinder und sonstige enge Verwandte, sind vom Aufenthaltsrecht umfasst. Ukrainische Staatsangehörige, die bereits vor dem 24. Februar in Österreich waren und wegen des Krieges nicht in die Ukraine zurückkehren können, haben ebenfalls ein Aufenthaltsrecht – auch, wenn ihr Titel eigentlich nicht verlängert wurde oder ihr Visum abgelaufen ist.

Das vorübergehende Aufenthaltsrecht gilt bis 3. März 2023 und verlängert sich automatisch um jeweils sechs Monate, längstens jedoch ein Jahr. Betroffenen Personen wird ein Ausweis von Amts wegen ausgestellt.

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Hauptausschuss genehmigt vorübergehende Aussetzung der Impfpflicht

Corona-Impfpflicht wird bis Ende Mai 2022 ausgesetzt

ÖVP, Grüne, FPÖ und NEOS stimmten im Ausschuss für die vorübergehende Aussetzung der Corona-Impfpflicht. Die entsprechende Verordnung (165/HA) sei nach eingehender Prüfung des Berichts ausgearbeitet worden, den die im Bundeskanzleramt eingerichtete ExpertInnenkommission erstellt hat, heißt es in der Begründung von Seiten des Gesundheitsministeriums. Bis 31. Mai 2022 gibt es demnach weder die Pflicht, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, noch Strafen bei Verstößen.

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Impfpflicht gegen COVID-19 wird ausgesetzt

Coronavirus

Gestern wurde von Verfassungsministerin Edtstadler bekannt gegeben, dass aufgrund der Rückmeldungen der ExpertInnenkommission keine andere Möglichkeit bestehe, als die Impfpflicht zur Gänze – und nicht nur die Strafbestimmungen – auszusetzen.

Man sei jetzt in einer anderen Situation als im Dezember, bei Bedarf könne man die Impfpflicht ohne gesetzliche Änderung wieder in Geltung setzen, um die Bevölkerung zu schützen und die Gesundheitsvorsorge aufrechtzuerhalten. Um möglichst flexibel reagieren zu können, habe man diese Vorgangsweise bei der Gesetzwerdung gewählt.

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Arbeitnehmerentsendung: EuGH-Urteil zur Verhältnismäßigkeit von Sanktionen

Sanktionen bei Meldeverstößen im Zuge der Arbeitnehmerentsendung müssen verhältnismäßig sein. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern in einem Urteil zum österreichischen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz erneut festgestellt. Das österreichische Gericht kann demnach eine nationale Sanktionsregelung anwenden, die gegen die EU-Entsenderichtlinie verstößt, sofern es die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen sicherstellt.

In dem Rechtsstreit (C-205/20) geht es um eine Gesellschaft mit Sitz in der Slowakei, die Arbeitnehmer an eine Gesellschaft mit Sitz in Fürstenfeld entsandt hat. Nach Kontrollen verhängte die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld 2018 eine Geldstrafe in Höhe von 54.000 Euro gegen das Unternehmen wegen der Nichteinhaltung mehrerer Verpflichtungen, unter anderem zur Aufbewahrung und Zurverfügungstellung von Lohn- und Sozialversicherungsunterlagen. Das Unternehmen erhob gegen die Strafe Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Steiermark.

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Vereinte Nationen machen 10. März zum „Internationalen Tag der Richterinnen“

Am Donnerstag, den 10. März 2022, wird zum ersten Mal der „Internationale Tag der Richterinnen“ gefeiert. Das hat die UNO-Generalversammlung im Jahr 2021 mit der Resolution 75/274 beschlossen.

Den Anstoß für diesen internationalen Tag gab die Konferenz des Global Judicial Integrity Networkin Doha im Jahr 2020, welche das Ziel verfolgte, „Fragen der Vertretung von Frauen in die Justizsysteme zu integrieren“. Mit seinem Mandat, das auf dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption beruht, betonte das Globale Justizintegritätsnetz die entscheidende Rolle der Justiz bei der Korruptionsbekämpfung. Eine faire Vertretung der Geschlechter stärkt die Justiz. Richterinnen tragen zur Qualität der Entscheidungsfindung bei und zum Aufbau von Vertrauen in die Justiz. Die Bekämpfung von Korruption und anderer Verbrechen kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Justiz inklusiv und vielfältig ist und unterschiedliche Geschlechterperspektiven bietet.

„Women in Justice, Women for Justice“

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Ukraine: Europäische Union aktiviert sogenannte „Massenzustrom-Richtlinie“ 

Die EU-Innenminister haben erstmalig einen Rats-Beschluss zur Anwendung der sog. Massenzustrom-Richtlinie getroffen. Damit ist in der gesamten Europäischen Union der Weg frei für die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels für Geflüchtete aus der Ukraine, ohne dass diese zuvor ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. In der Folge haben Schutzsuchende aus der Ukraine europaweit Zugang zu Arbeit, Bildung sowie Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.

Für folgende Personengruppen soll die Richtlinie europaweit Anwendung finden: 

  • Ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die sich bis zum 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben
  • Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die in der Ukraine internationalen Schutz genießen, sowie ihre Familienangehörigen, sofern sie sich vor dem oder am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben
  • Drittstaatsangehörigen, die sich vor dem oder am 24. Februar mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben und nicht sicher in ihr Herkunftsland zurückkehren können

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