GLOBAL 2000 und von Klimakrise Betroffene fordern Recht auf saubere Energie
Die Umweltschutzorganisation Global 2000 und Umweltschützerinnen und Umweltschützer haben beim Verfassungs- und dem Verwaltungsgerichtshof eine „Klimaklage“ eingebracht. Ziel ist die Erlassung einer Verordnung, die den Verkauf von Kohle, Heizöl und fossiler Treibstoffe gestaffelt bis 2040 verbietet.
Antrag als unzulässig zurückgewiesen
Die Beschwerdeführer hatten beim Wirtschaftsministerium beantragt, dieses möge eine Verordnung gem. § 69 GewO erlassen, welche zur Vermeidung einer Gefährdung von Leben und Gesundheit von Menschen durch die Klimakrise und zur Vermeidung von Belastungen der Umwelt durch die Klimakrise den Verkauf der Produkte, die durch ihre bestimmungsgemäße Verwendung (i.e. das Verbrennen und die dadurch entstehende Emission von Treibhausgasen) die Klimakrise herbeiführen (i.e. fossile Brenn- und Treibstoffe), zukünftig verbietet. Dieser Antrag wurde vom Ministerium wegen Unzuständigkeit als unzulässig zurückgewiesen, die dagegen erhobene Beschwerde hat das Verwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 25.04.2022 (VGW-101/053/13231/2021 u.a.) abgewiesen.
Verweis auf EGMR-Rechtsprechung
Ab 1. Juni treten bei den Corona-Maßnahmen wieder einige Änderungen in Kraft. Unter anderem fällt die Maskenpflicht in Supermärkten und Öffis. In Schulen gibt es keine PCR-Tests mehr.
Der 

Mit dieser Novelle werden bestimmte Verhaltensweisen bei der Verwendung von Kraftfahrzeugen, die speziell im Rahmen von Treffen der Tuner-Szene beobachtet werden können, ausdrücklich für unzulässig erklärt (z.B. die Durchführung von in motorsportähnlicher Art und Weise ausgeführten starken Anfahrbeschleunigungen, abrupte Abbremsungen, Schleuderbewegungen, Driften oder schnelles Kreisenlassen des Fahrzeugs um die eigene Achse am Stand oder künstlich herbeigeführte Fehlzündungen, die zu großer Lärmbelastung führen). Die §§ 58 und 102 KFG werden daher um diese unerwünschten Verhaltensweisen ergänzt und unter Strafe gestellt. 

