Hauptausschuss genehmigt vorübergehende Aussetzung der Impfpflicht

Corona-Impfpflicht wird bis Ende Mai 2022 ausgesetzt

ÖVP, Grüne, FPÖ und NEOS stimmten im Ausschuss für die vorübergehende Aussetzung der Corona-Impfpflicht. Die entsprechende Verordnung (165/HA) sei nach eingehender Prüfung des Berichts ausgearbeitet worden, den die im Bundeskanzleramt eingerichtete ExpertInnenkommission erstellt hat, heißt es in der Begründung von Seiten des Gesundheitsministeriums. Bis 31. Mai 2022 gibt es demnach weder die Pflicht, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, noch Strafen bei Verstößen.

Gesundheitsminister Johannes Rauch legte dar, dass laut Einschätzung der Kommission die Impfpflicht derzeit kein angemessenes Mittel ist, um eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Im Mai werde es den nächsten Bericht geben, nach dem neu entschieden werde. Er wolle aber nicht auf den Bericht warten, um weiter an dem Ziel zu arbeiten, möglichst viele Menschen zum Impfen zu bewegen.

Hier geht’s zur Parlamentskorrespondenz …

Hier geht’s zur Vorübergehende Nichtanwendung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes und der COVID-19-Impfpflichtverordnung im BGBl. II Nr. 103/2022 vom 11.03.2022

Hier geht’s zu Ars Boni 264: Wie ist die aktuelle Covid-19 Rechtslage in Österreich? (14.03.2022) …

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