Bei den von ÖVP, SPÖ und Grünen unterstützten Änderungen im COVID-19-Impfpflichtgesetz geht es um die Etablierung eines sogenannten digitalen Ausnahmenmanagements auf Länderebene.
Damit die Bestätigungen über Ausnahmen von der Impfpflicht ausgestellt und ins zentrale Impfregister eingetragen werden können, werden die Landeshauptleute ermächtigt, ein entsprechendes elektronisches System zur Verfügung zu stellen. Betroffene Personen sollen dort die zur Befreiung notwendigen Dokumente hochladen können. Die Landeshauptleute sind die datenschutzrechtlich Verantwortlichen und haben auf die Vertraulichkeit der Daten zu achten. Neben dem digitalen Weg muss es laut Gesetzesänderung auch die Möglichkeit geben, die benötigten Daten postalisch zu übermitteln.
Mit der Novelle wird außerdem geregelt, dass für Personen über 18 Jahren, die nach Österreich ziehen, die Impfpflicht erst ein Monat nach Begründung des Wohnsitzes gilt. Zudem werden die rechtlichen Grundlagen für die Erstellung der Ausnahmezertifikate geschaffen.
Hier geht’s zur Änderung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes BGBl. I Nr. 22/2022 vom 17.03.2022 …