27. MAIFORUM: „Independence, Efficiency and Responsibilities“

27. MAIFORUM:

„Independence, Efficiency and Responsibilities“

Die Verwaltungsgerichte im Spannungsfeld zwischen Unabhängigkeit und Effizienz

Anforderungen – Herausforderungen

Freitag, 06. Mai 2022, Klagenfurt

Zum Tagungsthema:

Welche Erfordernisse muss eine Gerichtsorganisation erfüllen, damit ihre Unabhängigkeit gegenüber der Legislative und der Exekutive gewährleistet ist? Können sich Gerichte unter Berufung auf die Unabhängigkeit der Rechtsprechung der Überprüfung ihrer Leistungserbringung entziehen? Diese Fragestellungen werden heute – unter den verschiedensten Blickwinkeln – in Europa diskutiert. Sie sind auch Gegenstand einer Reihe von Entscheidungen europäischer Gerichte, die sich hier im hohen Maße auf die Empfehlungen des Europarates (CCJE) zur Unabhängigkeit der Rechtsprechung und der Gerichte stützen.

Die Antikorruptionsbehörde des Europarates (GRECO) hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass Österreich hinsichtlich der Ausgestaltung der Unabhängigkeit der neu geschaffenen Verwaltungsgerichte Nachholbedarf hat. Auch das Gutachten des Europarates (CCJE) vom 28. März 2019 zur Organisation des Verwaltungsgerichtes Wien weist deutlich auf strukturelle Organisationsmängel hin, die in hohem Maße bei allen Verwaltungsgerichten bestehen. Zuletzt hat auch die EU-Kommission im Bericht zur Rechtsstaatlichkeit in Europa (2021) auf die bestehenden Defizite in Österreich hingewiesen.

Der Umstand, dass diese Kritik bis dato von den politischen Entscheidungsträgern ignoriert wurde, ändert nach Auffassung der richterlichen Standesvertretungen nichts an der Notwendigkeit, sich diesen Fragen zu stellen und zu prüfen, ob in Österreich unter Berücksichtigung der europäischen Standards eine Reform der Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit erforderlich ist.

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